Landkreis informiert: Energie sparen, ohne Gesundheit zu gefährden

Angesichts der Energiekrise und Kostensteigerungen beschäftigen sich viele Menschen mit dem Thema Energieeinsparung – auch und vor allem im eigenen Haushalt, beispielsweise beim Warmwasser oder beim Heizen. Das sollte jedoch nicht auf Kosten der Gesundheit gehen. Auf was man dabei achten sollte, darüber informiert der Landkreis Waldeck-Frankenberg.

Trinkwassertemperatur nicht zu stark absenken
Die Trinkwassertemperatur am Wasserspeicher sollte beispielsweise so eingestellt werden, dass sich Bakterien wie Legionellen nicht vermehren können, aber trotzdem unnötiger Energieverbrauch vermieden werden kann. Laut Fachdienst Gesundheit des Landkreises ist für Ein- oder Zweifamilienhäuser eine Mindesttemperatur von 50 Grad Celsius empfohlen. Für Häuser, die größer sind als Zweifamilienhäuser, sollte die Temperatur 60 Grad Celsius nicht unterschreiten. Andernfalls können sich Legionellen bilden, die unter anderem Lungenentzündungen oder fieberhafte Erkrankungen auslösen können.

Sie vermehren sich am besten bei Temperaturen zwischen 25 und 45 Grad Celsius. Besonders in künstlichen Wassersystemen wie Wasserleitungen finden die Erreger bei entsprechenden Temperaturen gute Bedingungen. In Ablagerungen und Belägen des Rohrsystems können sie sich besonders gut vermehren. Das gilt es, zu vermeiden. Die Energieeinsparungsmaßnahmen sollten daher auf keinen Fall zulasten der Trinkwasserhygiene gehen.

Anders ist es, wenn die Warmwasserbereitung außer Betrieb gesetzt ist, wie es aktuell beispielsweise in vielen Sporthallen oder Dorfgemeinschaftshäusern der Fall ist. In Kaltwasser können sich Legionellen in der Regel nicht vermehren, sodass hier bei Außerbetriebnahme der Warmwasserbereitung keine Gefahr besteht. Jedoch muss bei der Wiederaufnahme des Systems darauf geachtet werden, dass diese fachgerecht durchgeführt wird und die Leitungen gespült werden. Auch die Temperaturen im Speicher und Netz sollten unter 20 Grad Celsius gehalten werden, was durch regelmäßiges Spülen erreicht werden kann, das nach Trinkwasserverordnung ohnehin alle 72 Stunden an jeder Zapfstelle erfolgen muss.

Vorsicht beim Heizen mit Feuer
Aber auch beim Heizen sollte man umsichtig sein: Aufgrund der stark angestiegenen Energiepreise ist laut Fachdienst Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz des Landkreises damit zu rechnen, dass viele Menschen ihr Zuhause in diesem Winter mit Kaminen und Öfen oder möglichweise sogar mit anderen brennstoffbetriebenen Geräten heizen wollen. Auch hier ist Vorsicht geboten, denn durch eine falsche Bedienung kann es zu Bränden und Kohlenmonoxid-Vergiftungen kommen, die tödlich enden können.

Es wird dringend dazu geraten, die Feuerstätten fachgerecht zu bedienen und CO-Warnmelder in die Häuser und Wohnungen einzubauen. Denn: Man kann Kohlenmonoxid weder riechen, sehen noch schmecken. Nur technische Sensoren können das lebensgefährliche Kohlenmonoxid in der Raumluft zuverlässig erkennen. Sie sind daher in jedem Haushalt sinnvoll. CO-Melder überwachen permanent die Umgebungsluft in Wohnräumen und schlagen bei gesundheitsgefährdenden CO-Konzentrationen sofort Alarm.

Auch vor selbst gebauten Feuerstätten wie Teelichtöfen und ähnlichem wird gewarnt: „Die Gefahr eines Wachsbrandes ist hoch“, sagt der Leiter des Fachdienstes Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz Gerhard Biederbick. Bei eng nebeneinanderstehenden Teelichtern heizen sich die Alu-Schälchen mit dem Paraffin enorm auf, bis bei 250 Grad der Siedepunkt des Wachses erreicht ist und die einzelnen Flammen sich zu einem Feuer vereinen. „Nach kurzer Zeit gibt es einen Flächenbrand“, so der Kreisbrandinspektor weiter.

„Das brennende Öl lässt sich kaum noch löschen – nicht mit Luft und erst Recht nicht mit Wasser, da es aufgrund der enormen Hitze sofort verdampft.“ Gemeinsam mit dem Dampf spritzt beim Löschversuch mit Wasser brennender Wachs umher, der eine hohe Verletzungsgefahr mit sich bringt. Der Wachsbrand ähnelt der gleichen Reaktion wie bei einem Fettbrand in der Küche: Die Folge sind Stichflammen, die zu schweren Verbrennungen und einem Wohnungsbrand führen können. Hier darf nur eine Löschdecke, ein Löschspray oder ein für Flüssigkeitsbrände zugelassener Feuerlöscher zum Einsatz kommen.


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