Pfarrhaus-Sanierung: Viermündener Familie erhält Förderbescheid 

Waldeck-Frankenberg ist reich an Gebäuden aus dem vorletzten oder letzten Jahrhundert, die zwar sichtlich „alt“ sind, im Sinne des Denkmalschutzes aber trotzdem nicht alle Auflagen erfüllen, umfangreich gefördert zu werden. Aus diesem Grund stehen viele der Gebäude seit Jahren leer, manchmal sogar seit Jahrzehnten, obwohl sie bereits seit langem zum Verkauf angeboten werden. Interesse an der alten Bausubstanz ist wohl vorhanden, allein fehlen die Finanzmittel zu nicht nur gebotenen, sondern zwingend erforderlichen Sanierungsmaßnahmen für eine neue Nutzung der Gebäude.

Der Landkreis hat sich dieses Themas angenommen. Er unterstützt die Städte und Gemeinden dabei, Leerstand in den Ortslagen zu vermeiden, und fördert mit einem eigenen Programm zur Sanierung alter Bausubstanz geeignete Planungen und bauliche Maßnahmen. Ziel des Programms ist es, neue Nutzungskonzepte für ältere Gebäude zu ermöglichen, Akzente zu setzen und Anreize für eine noch lebenswertere Gestaltung des ländlichen Raums zu schaffen. Jedes Jahr werden im Rahmen dieser besonderen Förderung eine halbe Million Euro zur Verfügung gestellt.

Ein besonders spannendes Projekt in Viermünden konnte nun von dem Programm profitieren: der Umbau eines alten Pfarrhauses in ein modernes Wohngebäude, ohne den altehrwürdigen Charakter der „Pfarrei“ zu verändern. Erster Kreisbeigeordneter und Baudezernent Karl-Friedrich Frese überreichte den Förderbescheid über die Höchstsumme von 25.000 Euro an die Bauherrenfamilie Schwarz. „Ich freue mich, dass der historische Ortskern von Viermünden durch die Sanierung des Pfarrhauses mit neuem Leben gefüllt wird“, sagte Frese mit Blick auf das Bauherrenehepaar und seine beiden kleinen Söhne.

Im vergangenen Jahr zum Christfest, als ganz persönliches Weihnachtsgeschenk, haben Prof. Dr. Mike Schwarz und seine Frau Sabrina das alte Pfarrhaus in Viermünden gekauft und sind die Sanierungsarbeiten in enger Absprache mit den Denkmalbehörden angegangen. Noch vor Beginn der eigentlichen Baumaßnahme konnte das Pfarrhaus aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung vom Landesamt für Denkmalpflege zum Einzelkulturdenkmal hochgestuft werden. Es wird nun in denkmalschützerischen Belangen losgelöst von der benachbarten Petri-Kirche betrachtet, mit der zusammen es zuvor als Gesamtanlage galt. Regionale Fachfirmen arbeiten bei der Sanierung des Hauses aus dem Jahr 1888 mit denkmalgerechten Baustoffen, die Eltern und selbst der achtjährige Janus und der fünfjährige Josua packen außerdem intensiv mit an sowie einige Freunde der Familie und Familienangehörige selbst … viele hundert Stunden Eigenleistung schlagen bereits zu Buche.

Ein historischer Schatz wurde bei den Arbeiten auch schon entdeckt, und zwar eine alte Deckenmalerei im Wohnbereich, die inzwischen von Sabrina Schwarz in liebevoller Kleinarbeit aufgearbeitet und dadurch erhalten wurde. Überhaupt legt die Familie Schwarz großen Wert darauf, historische Bauteile wie Türen und Fußböden möglichst in der Sanierung zu bewahren. Wenn doch neue Bauteile verwendet werden müssen, sind diese aus Lehm, Stein, Schilf oder Holz, wie zur Zeit der Errichtung des Pfarrhauses.

Insbesondere die umfangreiche Verwendung von Lehm, z. B. zur Innendämmung, als natürlicher, regional verfügbarer Baustoff trägt dazu bei, die ursprüngliche Bauweise als lebendiges Zeugnis der Geschichte herauszustellen. „Bei unserem Umbau habe ich einen ganz neuen, hohen Respekt vor handwerklichem Arbeiten bekommen“, sagt Mike Schwarz und hebt hervor: „Alle Ausbauten werden von Handwerksunternehmen aus dem Landkreis Waldeck-Frankenberg durchgeführt.“ Der regionale Aspekt sei ihm und seiner Familie genauso wichtig wie die Tatsache, dass es sich beim neuen Familienheim um ein Gebäude mit Historie handele.

„Leben in alte Gebäude zu bringen, etwas gegen die vielen Leerstände zu tun und damit den ländlichen Raum noch ein wenig attraktiver zu gestalten, genau das ist es, weshalb wir unser Förderprogramm aufgelegt haben“, betonte Baudezernent Frese. Nicht jeder Ort komme in die Dorferneuerung mit ihren Förderprogrammen, es reiche außerdem nicht aus, immer wieder das „Zurück aufs Land!“ zu predigen. Alle Beteiligten müssten etwas tun, dies umzusetzen, so natürlich auch im erweiterten Bereich des Denkmalschutzes. Mit seinem finanziell gut ausgestatteten Förderprogramm zeige der Landkreis in diesem Zusammenhang richtig Flagge.

„Diese 25.000 Euro an freiwilligen Fördermitteln des Kreises sind wesentlich besser angelegt als für die Erschließung eines neuen Grundstücks am Stadtrand“, ergänzte der Erste Kreisbeigeordnete. Einen weiteren Aspekt ließ Frese nicht unerwähnt, den des Klimaschutzes und der zunehmend an Bedeutung gewinnenden Ernährungssicherung. „Jeder neu genutzte Leerstand im Kernbereich eines Ortes ist zugleich ein Gebäude weniger, das im Außenbereich, auf der grünen Wiese entsteht.“ So werde vermieden, durch einen Bau weitab des Ortszentrums weiteren wertvoller Boden zu versiegeln. Das von Pfarr- zum Wohnhaus umgenutzte Heim der Familie Schwarz füge sich perfekt der Reihe gelungener Beispiele hinzu, wie dank engagierter Ideen ansonsten brachliegende innerörtliche Bereiche zu neuem Leben erweckt werden.


Hintergrund

Das Förderprogramm des Landkreises zur Sanierung alter Bausubstanz ist vorerst auf fünf Jahre ausgelegt und läuft vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2023. Mit ihm sollen vor allem kleinere Orts- und Stadtteile als Wohn- und Wirtschaftsstandort gestärkt werden. Interessierte Bauherren erhalten bei der Vorbereitung ihrer Baumaßnahmen und beim Stellen des Förderantrags Unterstützung durch den Fachdienst Bauen des Landkreises. Das Interesse an dem Programm ist so groß, dass die 500.000 Euro an Gesamtmitteln selbst für das Jahr 2023 schon fast restlos vergeben sind.

Nicht nur Privatpersonen, sondern auch Kommunen, Vereine, Verbände oder Unternehmen können die Fördermittel in Anspruch nehmen. Voraussetzung sind bauliche Investitionen an Gebäuden und Grundstücken in den Ortskernen Waldeck-Frankenberger Ortschaften mit einer Mindest-Investitionssumme von 10.000 Euro. Gewünscht ist, dass bei den Baumaßnahmen Elemente des regionaltypischen Baustils verwendet werden.

Die Höhe der Förderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten bei einer Höchstsumme von 25.000 Euro. Förderfähige Kosten sind:

  • vorbereitende Maßnahmen (z. B. Konzepte zur Innenentwicklung, kommunale Bodenerneuerung),
  • bauliche Investitionen (z. B. Sanierung, Erwerb leerstehender Gebäude, Herstellung von Barrierefreiheit),
  • Planungskosten für Architekten- und Ingenieursleistungen oder
  • Investitionen in Grundversorgung und Daseinsvorsorge


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