EWF-Geschäftsführer mit sofortiger Wirkung freigestellt

Als Reaktion auf seine Tätigkeit als Wahlbeobachter der völkerrechtswidrigen russischen Schein-Referenden in der Ukraine haben die Aufsichtsräte der Energie Waldeck-Frankenberg und der Verbands-Energie-Werk Gesellschaft für Erneuerbare Energien sowie der EWF-Verbandsvorstand den EWF-Geschäftsführer Stefan Schaller mit sofortiger Wirkung freigestellt. Das wurde in einer Sondersitzung der Gremien am Montagmorgen einstimmig entschieden.

Zuvor hatten sich am Samstag bereits der Ältestenrat und der Kreisausschuss des Landkreises Waldeck-Frankenberg mehrheitlich dafür ausgesprochen – und sich damit unmissverständlich politisch positioniert. „Das Verhalten des Geschäftsführers verstößt ganz klar gegen die Weltanschauung, die moralischen Werte und die Philosophie des Unternehmens, das Völkerrechtsverstöße und jegliche Form von Gewalt entschieden ablehnt“, betont der Aufsichtsratsvorsitzende der kreiseigenen Energiegesellschaft Landrat Jürgen van der Horst stellvertretend für alle Mitglieder der entsprechenden Gremien.

Die Aufsichtsräte und Vorstände haben sich daher sehr klar für die unverzügliche Freistellung des Geschäftsführers ausgesprochen – und sich gleichzeitig deutlich vom völkerrechtswidrigen Vorgehen Russlands in der Ukraine distanziert. Dadurch soll nicht nur ein klares Signal gesetzt, sondern auch Schaden vom Unternehmen abgewendet werden, das als heimischer Energieversorger in Waldeck-Frankenberg rund 90.000 Haushalte versorgt. Durch die unverzügliche Freistellung ist der Geschäftsführer mit sofortiger Wirkung von seinen Aufgaben entbunden worden.

Zeitnah werden die Gremien von EWF und VEW sich über die Abberufung beraten. Das ist ein formaler Weg, der eingehalten werden muss. Perspektivisch werde dann über die Zukunft in der Geschäftsführung des Energieversorgers entschieden.