Infoveranstaltung: Selbstständig als Berufsbetreuungsperson

Der Fachdienst Gesundheit des Landkreises Waldeck-Frankenberg sucht nach selbstständigen Berufsbetreuungspersonen, die mit ihrer Tätigkeit Menschen unterstützen, die aufgrund verschiedener Beeinträchtigungen ihre eigenen Angelegenheiten nicht selbstständig regeln können. Was genau hinter dieser Aufgabe steckt und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, darüber informiert der Fachdienst Gesundheit in einer Infoveranstaltung am 19. März von 17.30 Uhr bis 18.30 Uhr im Bürgerhaus Altwildungen.

Sei es bei der Erledigung von Schriftverkehr, Behördengängen oder der Verwaltung und Regelung von Finanzen: Manchmal benötigen Menschen mit einer psychischen Erkrankung oder aufgrund einer geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung Unterstützung bei der Erledigung ihrer alltäglichen Aufgaben. An dieser Stelle kommen die selbstständigen Berufsbetreuungspersonen zum Einsatz. Sie werden vom Gericht bestellt und helfen den betroffenen Menschen ihren Alltag zu bewältigen. Dabei kann die Berufsbetreuungsperson ihre Arbeitszeit frei gestalten und somit auch neben einem weiteren Beruf und im Einklang mit dem Familienleben ihre Tätigkeit ausüben. Denn auch der Umfang wird durch die Betreuungsperson selbst bestimmt. Gleichzeitig gibt es eine Vergütung für die geleistete Arbeit vom Gericht.

Welche Grundvoraussetzungen erfüllt sein müssen, um selbst Berufsbetreuungsperson zu werden, darüber informiert der Fachdienst Gesundheit in seiner Infoveranstaltung am 19. März in Bad Wildungen. Alle Interessierten sind herzlich zum unverbindlichen Austausch in das Bürgerhaus Altwildungen (Grüner Weg 7) eingeladen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich und die Veranstaltung ist kostenfrei. 


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Gesetzliche Betreuung Fachdienst Gesundheit