Der Landkreis informiert: Was bei Osterfeuern zu beachten ist
Richtige Abstände, richtige Brennstoffe, der richtige Zeitpunkt: Zu Ostern sind in Waldeck-Frankenberg wieder zahlreiche Osterfeuer geplant. Welche Hinweise die Organisatoren beachten müssen, um die Feuer sicher zu machen und auch der Natur nicht zu schaden, darüber informiert der Landkreis.
In langer Tradition werden auch im Landkreis die Osterfeiertage mit vielerlei Bräuchen begangen. Auf vielen Anhöhen im Waldeck-Frankenberger Land lodern als sichtbares Zeichen die beliebten Osterfeuer. Sie sollen nach alter Vorstellung den Winter und die Kälte vertreiben und den Frühling und das Licht begrüßen. Der Landkreis macht darauf aufmerksam, dass die Verantwortlichen im Interesse der Allgemeinheit jedoch bestimmte Sicherheitshinweise beachten sollten.
Richtiger Standort, richtige Abstände
Die Zulässigkeit von Osterfeuern ist im Vorfeld immer mit den zuständigen Städten und Gemeinden abzustimmen. Zum einen gilt es, den richtigen Standort für das Osterfeuer auszuwählen - und zwar vegetationslose Flächen. Schutzwürdige Lebensräume wie Trockenrasen, Hecken und Baumbestände sowie Wegraine dürfen nicht beeinträchtigt werden. Des Weiteren müssen 100 Meter Abstand zu bewohnten Gebäuden, Naturschutzgebieten und Wäldern, 50 Meter zu Straßen und Eisenbahnstrecken und 35 Meter zu sonstigen Gebäuden, Bäumen, Hecken und Feldrainen gehalten werden. Im Zweifelsfall sollte man dabei den fachlichen Rat bei der Kommune einholen.
Richtiger Zeitpunkt, richtige Brennstoffe
Darüber hinaus darf das Brennmaterial für die Osterfeuer frühestens eine Woche vor dem Abbrennen angefahren und aufgeschichtet werden. Sollte schon früher aufgeschichtet werden, ist kurz vor dem Abbrennen eine Umschichtung des Holzstapels notwendig, um zu vermeiden, dass dort mittlerweile angesiedelte Tiere wie Vögel, Igel oder andere Kleinsäuger in den Flammen umkommen. Als Brennstoffe sind ausschließlich Reisig, Astwerk und anderes unbehandeltes Holz sowie Stroh zu verwenden. Abfälle wie Autoreifen, Düngemittelsäcke oder ähnliches haben in einem Osterfeuer nichts zu suchen. Die Verwendung ist ordnungswidrig und kann bestraft werden.
Zum Entzünden des Feuers sollten zudem auf keinen Fall brennbare und giftige Flüssigkeiten wie Benzin oder andere Brandbeschleuniger genutzt werden, da diese neben den Gefahren für die menschliche Gesundheit zum Teil im Boden versinken und Boden und Grundwasser verseuchen können. Alle nicht verbrannten Überreste des Osterfeuers wie Asche und nicht verbranntes Holz sind unter Ausschluss möglicher Brandgefahr von den Veranstaltern vollständig und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Löschwasser vorhalten
Vor dem Hintergrund der außergewöhnlich trockenen Monate Februar und März und der dadurch erhöhten Gefahr von Wald- und Vegetationsbränden gelten für den Aufbau und das Abbrennen der Osterfeuer ganz besondere Sorgfaltspflichten, erklärt Erster Kreisbeigeordneter Karl-Friedrich Frese. Insbesondere sind die Veranstalter und die Städte und Gemeinden angehalten, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit sich die Feuer nicht auf die Umgebungsvegetation ausbreiten können. Zudem sollen wasserführende Feuerwehrfahrzeuge vor Ort sein, mindestens aber ein ausreichender Löschwasservorrat für erste Abwehrmaßnahmen an Ort und Stelle vorgehalten werden. Das können beispielsweise landwirtschaftliche Wasser- oder Güllefässer sein.
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