ASP: Privatgrundstücke dürfen zur Kadaversuche betreten werden
Da die Afrikanischen Schweinepest nicht nur von lebenden Wildschweinen, sondern auch über tote Tiere übertragen werden kann, ist es für die Tierseuchenbekämpfung wichtig, Kadaver rechtzeitig zu bergen. Daher sind an der hessischen Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen bereits seit einiger Zeit Suchtrupps unterwegs, um Kadaver aufzuspüren und zu entsorgen. Damit diese Teams auch private Wiesen, Felder und Wälder betreten dürfen, hat das Regierungspräsidium Kassel eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die auch für den Landkreis Waldeck-Frankenberg gilt.
Städte und Gemeinden in Waldeck-Frankenberg betroffen
Diese betrifft in Waldeck-Frankenberg Städte und Gemeinden entlang der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen in einem zehn Kilometer breiten Streifen. Die Verfügung regelt, dass die spezialisierten Hundesuchteams des Landes Hessen auch dort Privatgrundstücke betreten dürfen, um nach verendeten Wildschweinen zu suchen. Zusätzlich dazu werden auch Drohnen für die Suche eingesetzt.
Suchtrupps unterstützen und Zugang gewähren
„Bisher ist im Landkreis noch kein Fall der Afrikanischen Schweinepest bekannt. Ergänzend zu den Sofort-Maßnahmen des Landes tun daher auch wir alles dafür, um den Eintrag der Tierseuche nach Waldeck-Frankenberg zu verhindern“, betont der Erste Kreisbeigeordnete Karl-Friedrich Frese. „Die Allgemeinverfügung des Regierungspräsidiums Kassel regelt den rechtlichen Rahmen, damit die Suchteams auch in Waldeck-Frankenberg Gebiete in der Nähe der Landesgrenze absuchen dürfen. Das trägt dazu bei, die Tierseuche einzudämmen.“ Der Erste Kreisbeigeordnete ruft daher alle betroffenen Grundstücksbesitzer dazu auf, die Teams mit ihren Hunden und Drohnen bestmöglich zu unterstützen und ihnen entsprechend Zugang zu ihren Flächen und Grundstücken zu gewähren.
Tote Wildschweine umgehend melden
Zudem sind alle Akteure in Jägerschaft und Landwirtschaft sowie Tierhaltende, aber auch Privatpersonen dazu aufgerufen, den Fundort von verendeten Wildschweinen umgehend an den Fachdienst Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen des Landkreises zu melden unter Tel. 05631 954 1753 oder per E-Mail. Die Kadaver sollen aber nicht angetastet werden. Geborgen und beprobt werden sie ausschließlich durch spezialisiertes Personal.
Die Allgemeinverfügung gilt ab sofort und ist zu finden auf der Webseite des Regierungspräsidiums Kassel. Das Regierungspräsidium Gießen hat für seinen Bezirk eine analoge Allgemeinverfügung erlassen. Denn das Suchgebiet erstreckt sich nicht nur über den Landkreis Waldeck-Frankenberg, sondern auch in die Landkreise Marburg-Biedenkopf und Lahn-Dill hinein. Weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest in Waldeck-Frankenberg gibt es hier.