Blauzungenkrankheit in Hessen: Auflagen für Tiertransporte

Nach dem Nachweis der Blauzungenkrankheit (BTV) vom Serotyp 8 im Landkreis Mainz-Bingen (Rheinland-Pfalz) sowie im Kreis Bergstraße (Hessen) wurde gemäß EU-Recht eine Sperrzone mit einem Mindestradius von 150 Kilometern um die betroffenen Betriebe eingerichtet. Infolge dieser Maßnahme liegt auch der Landkreis Waldeck-Frankenberg teilweise in der sogenannten BTV8-Handelsrestriktionszone.

Für Tierhalterinnen und Tierhalter im Landkreis bedeutet dies: Innerhalb der Sperrzone bestehen keine Verbringungsbeschränkungen. Für das Verbringen von empfänglichen Tieren – insbesondere Rindern, Schafen, Ziegen sowie Kameliden – aus der Sperrzone heraus gelten jedoch besondere Auflagen. Tiere dürfen aus der Sperrzone verbracht werden, wenn sie vollständig gegen BTV-8 geimpft sind und sich innerhalb des garantierten Immunitätszeitraums befinden. Alternativ sind unter bestimmten Voraussetzungen negative PCR-Tests erforderlich. Auch für Jungtiere unter 90 Tagen gelten spezielle Regelungen. Nicht geimpfte Tiere können nur unter strengen Bedingungen, einschließlich Insektenschutzmaßnahmen und negativer Testung, verbracht werden. Zur Schlachtung in Deutschland bestimmte, klinisch unauffällige Tiere benötigen lediglich eine Tierhaltererklärung über die Symptomfreiheit.

Das Hessische Landwirtschaftsministerium empfiehlt dringend, Rinder, Schafe und Ziegen gegen die Serotypen 3, 4 und 8 des Blauzungenvirus impfen zu lassen. Da kein Kreuzschutz zwischen den Serotypen besteht und mit einer weiteren Ausbreitung insbesondere in den wärmeren Monaten zu rechnen ist, sollten Impfungen möglichst vor Beginn der nächsten Gnitzen-Saison abgeschlossen werden. Für die Serotypen 4 und 8 steht ein Kombinationsimpfstoff zur Verfügung.

Die Blauzungenkrankheit wird durch kleine blutsaugende Stechmücken (Gnitzen) übertragen und betrifft Wiederkäuer. Erkrankte Tiere zeigen unter anderem hohes Fieber, Fressunlust, Schwellungen im Maulbereich sowie Lahmheit. In schweren Fällen kann es zu Todesfällen oder zu Missbildungen bei Jungtieren kommen. Für den Menschen ist das Virus ungefährlich. Tierhalterinnen und Tierhalter werden gebeten, ihre Bestände aufmerksam zu beobachten und bei Krankheitsanzeichen umgehend ihre Hoftierärztin oder ihren Hoftierarzt zu kontaktieren. Informationen zum genauen Verlauf der Zonengrenzen gibt es hier. Informationen zur den genauen Verbringungsregeln gibt es hier


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