Blauzungenkrankheit in Hessen: Auflagen für Tiertransporte 

Nachdem die Blauzungenkrankheit (BTV) vom Serotyp 8 nach den Landkreisen Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz sowie im Bergstraße in Hessen aktuell auch im Landkreis Fulda nachgewiesen wurde, liegt nun der gesamte Landkreis Waldeck Frankenberg in der sogenannten  BTV8-Handelsrestriktionszone, die gemäß EU-Recht mit einem Mindestradius von 150 Kilometern um die betroffenen Betriebe eingerichtet wurde.

Für Tierhalterinnen und Tierhalter im Landkreis bedeutet dies: Innerhalb der Sperrzone bestehen keine Verbringungsbeschränkungen. Für das Verbringen von empfänglichen Tieren – insbesondere Rindern, Schafen, Ziegen sowie Kameliden – aus der Sperrzone heraus gelten jedoch besondere Auflagen: Vollständig gegen BTV-8 geimpfte Tiere, die sich innerhalb des garantierten Immunitätszeitraums befinden, sowie deren Jungtiere bis zu einem Alter von 90 Tagen, dürfen aus der Sperrzone verbracht werden. Nicht geimpfte Tiere können nur unter strengen Bedingungen, einschließlich Insektenschutzmaßnahmen und negativem Blutprobenergebnis im Abstand von 14 Tagen, verbracht werden. Zur Schlachtung in Deutschland bestimmte, klinisch unauffällige Tiere benötigen lediglich eine Tierhaltererklärung über die Symptomfreiheit. Eine Übersicht der Verbringungsregeln gibt es auch in einer InfografikDetaillierte Informationen zu den Verbringungsregeln und dem Verlauf der Zonengrenzen gibt es hier. 

Das Hessische Landwirtschaftsministerium empfiehlt dringend, Rinder, Schafe und Ziegen gegen die Serotypen 3, 4 und 8 des Blauzungenvirus impfen zu lassen. Da kein Kreuzschutz zwischen den Serotypen besteht und mit einer weiteren Ausbreitung insbesondere in den wärmeren Monaten zu rechnen ist, sollten Impfungen möglichst vor Beginn der nächsten Gnitzen-Saison abgeschlossen werden. Für die Serotypen 4 und 8 steht ein Kombinationsimpfstoff zur Verfügung.

 Die Blauzungenkrankheit wird durch kleine blutsaugende Stechmücken, so genannte Gnitzen übertragen und betrifft Wiederkäuer. Erkrankte Tiere zeigen unter anderem hohes Fieber, Fressunlust, Schwellungen im Maulbereich sowie Lahmheit. In schweren Fällen kann es zu Todesfällen oder zu Missbildungen bei Jungtieren kommen. Für den Menschen ist das Virus ungefährlich. Tierhalterinnen und Tierhalter werden gebeten, ihre Bestände aufmerksam zu beobachten und bei Krankheitsanzeichen umgehend ihre Hoftierärztin oder ihren Hoftierarzt zu kontaktieren.


Schlagworte: 

Blauzungenkrankheit Tierseuchenbekämpfung