Luftbild einer dichten Laubwaldlandschaft mit Wiesenschneise links

Waldeckische Domanialverwaltung

Waldeckische Domanialverwaltung

Die Waldeckische Domanialverwaltung ist eine mit der rund 800-jährigen Geschichte des Landes Waldeck in ganz besonderer Weise verbundene Institution. Mit fast 60 Beschäftigten verwaltet sie ein bundesweit einzigartiges, historisch gewachsenes Sondervermögen mit ca. 19.000 Hektar Waldbesitz, Forst- und Wohngebäuden, kulturhistorisch bedeutenden Schlössern in Bad Arolsen, Diemelstadt-Rhoden und der Stadt Waldeck sowie weiteren denkmalgeschützten Gebäuden zugunsten gewinnberechtigter Kommunen. Das Domanium repräsentiert damit den größten kommunalen Wald­besitz in Deutschland.

  • Entwicklung von 1850 bis heute

    Das Vermögen war ein Konglomerat aus vielen selbständigen nebeneinander stehenden Rechten und Regalen öffentlich-rechtlicher oder privater Natur, das damals als eine Einheit angesehen wurde, weil über sie allesamt der Landesherr befand. Das Drängen nach Klärung des Eigentums am Domanialvermögen führte zur Bestandsaufnahme und Ausweisung als Sondervermögen im Rezess vom 16.07.1853, ohne dass an der ausschließlichen Verfügbarkeit des Fürsten über das Vermögen ein Wandel eintrat. Dies gilt auch mit gewissen Einschränkungen für die Zeit ab 1867, als die innere Verwaltung des Landes Waldeck von Preußen übernommen wurde. 

    Endgültig musste über das Eigentum am Domanialvermögen zwischen dem Fürstenhaus und dem Freistaat Waldeck-Pyrmont nach Absetzung des Fürsten zu Waldeck und Pyrmont im Herbst 1918 entschieden werden. Der gesamte Grundbesitz umfasste damals 29.800 Hektar.Aufgrund eines Vermögensvergleiches zwischen dem Freistaat und dem Fürstenhaus wurden letzterem rund 3.396 Hektar Grundbesitz zu Eigentum übertragen. Das restliche Vermögen ging auf den Staat über, der es mit Gesetz über die Verwaltung des Waldeck-Pyrmonter Domanialvermögens vom 08.04.1921 als Sondervermögen mit den Rechten einer selbständigen juristischen Persönlichkeit auswies und besonders verwaltete.

    Bei den Verhandlungen über die Vereinigung zwischen Waldeck und Preußen in der Zeit von 1922 bis 1928 stand das Domanialvermögen wiederum im Mittel­punkt. Es entsprach aber letztlich den Vorstellungen der Verhandlungspartner, das Eigentum an einen die waldeckischen Gemeinden umfassenden Zweckverband zu übertragen, was auch mit Wirkung vom 01.04.1929 geschah. Zum gleichen Zeitpunkt gingen rund 4.473 Hektar zur Ablösung der Verpflichtungen, die auf dem Domanium lagen und nunmehr preußischerseits zu übernehmen waren, sowie zur Schaffung einer gleichmäßigen Besitzquote aller preußischen Staatsbürger an den Domänen und Forsten an Preußen. Unter Berücksichtigung des schon 1922 vollzogenen Überganges des im Pyrmonter Raum gelegenen Domanial­ver­mögens von 2.228 Hektar an Preußen und der Abtretung von Flächen zu Siedlungszwecken, verblieb dem Gemeindezweckverband ein Grundbesitz von 19.259 Hektar.

    Im Zuge der Bildung des Landkreises Waldeck in den Grenzen des ehemaligen Fürstentums Waldeck wurde der Zweckverband am 01.02.1942 aufgelöst und dessen Eigentum auf den Kreis übertragen, der dieses Vermögen aber zugunsten der ehemaligen Zweckverbandsgemeinden zu bewirtschaften hatte. Auch bei der zweiten gemeindlichen Gebietsreform zum 01.01.1974, bei der die Landkreise Waldeck und Frankenberg zum Landkreis Waldeck-Frankenberg  zusammen­ge­schlos­sen worden sind, trat bei der Zweckbestimmung des Domanialvermögens und seiner räumlichen Abgrenzung keine Änderung ein. Das gleiche gilt hinsichtlich der Zuständigkeit der Verwaltungsorgane nach Neufassung des Eigenbetriebsgesetzes vom 01.04.1981 und auch in seiner jetzigen Fassung vom 09.06.1989.

  • Organisation

    Die Reineinkünfte sind zum Besten der Verbandsglieder, insbesondere zu ihrer steuerlichen Entlastung zu verwenden. Dieser knapp gefasste Auftrag des Gesetzgebers aus dem Jahre 1928 gilt heute noch unverändert. Nach dem Eigenbetriebsgesetz wird der Eigenbetrieb von einem Direktor geleitet, dem die laufende Betriebsführung obliegt. Er vertritt den Landkreis in Angelegenheiten des Eigenbetriebes; ausgenommen sind die Fälle, die der Entscheidung des Kreistages bedürfen. Eine aus elf Mitgliedern zusammengesetzte Betriebskommission überwacht die Betriebsleitung und beschließt über die Einzelheiten des Erfolgsplanes sowie über den Erwerb, die Veräußerung und den Tausch von Grundstücken bis zu einem Wert von 200.000 €.

    Der Kreisausschuss überwacht, dass Verwaltung und Wirtschaftsführung des Eigenbetriebes mit den Planungen und Zielen der Kreisverwaltung in Einklang stehen. Weiter obliegt ihm die Einstellung, Beförderung und Entlassung der Beamten und leitenden Angestellten. Der Kreistag schließlich ist zuständig für Betriebssatzung, Finanzplanung, Gewinnvoranschlag, Stellenübersicht, Feststellung des Jahresabschlusses sowie für die Genehmigung von Grundstücksgeschäften über 200.000 €.

    Dem finanzwirtschaftlichen Status des Sondervermögens entsprechend ist das Rechnungswesen des Eigenbetriebes gestaltet. Der alljährlich aufzustellende Wirtschaftsplan umfasst die voraussehbaren Erträge und Aufwendungen (Erfolgsplan) und die Anlageänderungen, Neubauten usw. (Vermögensplan). Für den Personalbedarf wird eine Stellenübersicht aufgestellt. Eine Finanzplanung, jeweils für fünf Jahre, ergänzt die jährliche Planung.

    Der Betrieb wird auf der Grundlage von HGB, Eigenbetriebsgesetz und WDV-Gesetz nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung geführt. Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlust-Rechnung. Um Mindereinschläge bzw. Mehreinschläge zu erfassen, wird für den Holzvorrat über den laufenden Zuwachs ein Bestandsvergleich durchgeführt: Korrespondierend zur Aktivierung des Holzbestandes wird auf der Passivseite der Bilanz ein Sonderposten zur Ausweisung der Vorratsanreicherung geführt.

  • Vermögensstand und Gewinnausschüttung

    Das Domanialvermögen, bewertet nach handelsrechtlichen Grundsätzen, wird den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes und der Betriebssatzung entsprechend in Form der Bilanz im Amtlichen Kreisblatt (www.landkreis-waldeck-frankenberg.de) veröffentlicht. Dort nicht ersichtlich, hier aber sicher von besonderem Interesse, ist der Flächenstand, zumal seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges erhebliche, mehr oder weniger zwangsweise Abgänge zu verzeichnen sind, und zwar für Siedlungszwecke und Abfindung Katastrophengeschädigter (Domänen Alt-Wildungen, Bergheim und Neuer Garten in Arolsen). Ferner erfolgten Landabgaben zur Förderung öffentlicher Vorhaben wie Straßenbau, Speicherbecken Affoldern, Twistesee usw. Den Abgängen stehen aber ganz beträchtliche Grundstücksankäufe gegenüber.

    Der Flächenbestand des Domanialvermögens konnte seit Beginn der Kommunalisierung am 1. April 1929 von 19.259 Hektar bis heute um beachtliche 1.469 Hektar auf jetzt 20.728 Hektar aufgestockt werden.Die Leistungsbilanz gegenüber den waldeckischen Gemeinden kann sich ebenfalls sehen lassen. Allein an Gewinnausschüttungen haben die gewinnberechtigten Gemeinden seit 1948 bis heute 56,3 Mio. € erhalten. Traditionell versteht sich das Domanium als Partner der Waldeckischen Städte und Gemeinden.