Vielfarbige Pendelakten hängen im Regal

Revision

Revision 

Die Revision ist für die interne und externe Finanzkontrolle des Landkreises, der kreisangehörigen Städte und Gemeinden und deren Sondervermögen zuständig. Im Rahmen der Wahrnehmung der übrigen Prüfungsaufgaben werden durch die Revision die Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns geprüft. Die zu erstellenden Prüfungsberichte bilden die Grundlage für die Entlastung des Kreisausschusses und der Magistrate bzw. Gemeindevorstände  durch die Beschlussgremien. Damit wird im Bereich der kommunalen Finanzwirtschaft eine gleichartige Aufgabe wie die der Rechnungshöfe im Bereich des Bundes und der Länder erfüllt.


Prüfung der Jahresabschlüsse

Das Rechnungsprüfungsamt ist darüber hinaus für die Prüfung der Jahresabschlüsse des Landkreises Waldeck-Frankenberg, der Städte und Gemeinden sowie der Sondervermögen zuständig. Die Revision prüft die Jahresabschlüsse dahingehend, ob der Haushaltsplan eingehalten, die Haushaltswirtschaft nach den geltenden Vorschriften geführt und dabei wirtschaftlich sowie zweckmäßig verfahren wurde. In diesem Zusammenhang werden auch Auftragsvergaben auf Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorgaben sowie die technisch-verwaltungsmäßige Abwicklung von Maßnahmen im Hoch- und Tiefbau überprüft. Ferner ist zu beurteilen, ob der jeweilige Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Landkreises vermittelt.


Überwachung der Kassen des Landkreises und der Kommunen

Im Rahmen der dauernden Überwachung und regelmäßigen Prüfung der Kreis- und Kommunalkassen wird durch das Rechnungsprüfungsamt festgestellt, ob die Organisation der Kasse den Erfordernissen entspricht und die Kassensicherheit gegeben ist, der Zahlungsverkehr und die Buchführung ordnungsgemäß abgewickelt werden und der Kassenistbestand mit dem Kassensollbestand übereinstimmt.