Eine Hand hält einen Stift zum Notieren auf einem Block

Sozialversicherungs-Beratung

Sozialversicherungs-Beratung

Der Landkreis gibt gern Auskünfte in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung und bietet die gemeinsame Aufnahme von Anträgen, insbesondere in der gesetzlichen Rentenversicherung, an. Er ist bei der Beschaffung von Nachweisen behilflich und leitet Anträge entscheidungsreif weiter. Eine zügige Bearbeitung durch den zuständigen Leistungsträger wird dadurch gewährleistet.

Zur Antragstellung werden grundsätzlich  sämtliche Sozialversicherungsunterlagen oder –nachweise benötigt. Da das Erwerbsleben eines Versicherten nahezu immer individuelle Besonderheiten aufweist, lässt es sich nicht generalisieren, welche Unterlagen im Einzelnen vorzulegen sind. Zumal sind je nach Leistungsart auch unterschiedliche Unterlagen und Dokumente zu prüfen.

Diese Unterlagen können wichtig sein:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Krankenversicherungskarte
  • Bedarfsweise Vollmacht mit Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
  • Geburtsurkunden der Kinder
  • Heiratsurkunde
  • Sterbeurkunde
  • Scheidungsurteil
  • Schwerbehindertenbescheid oder –ausweis
  • Vertriebenenausweis oder Spätaussiedlerbescheinigung
  • Versicherungsverlauf bzw. Rentenauskunft
  • Rentenbescheide
  • Aktuelle Rentenanpassungsmitteilungen
  • Ablehnungsbescheide
  • Ausbildungsnachweis
  • Nachweise über Arbeitslosigkeit
  • Nachweise über Krankheitszeiten und Krankengeldbezug
  • Nachweise über Krankenhausaufenthalte
  • Nachweise über Kuraufenthalte
  • Name und Anschrift der behandelnden Ärzte
  • Steuer-Identifikationsnummer
  • IBAN – Nr.
  • Ausländische Versicherungsunterlagen