Zwei Schülerinnen hören dem Unterricht zu

Ganztägig arbeitende Schulen

Ganztägig arbeitende Schulen 

Die ganztägig arbeitenden Schulen unterteilen sich in drei Profile. Alle drei Profile halten das Angebot eines warmen Mittagessens und das Vorhandensein altersgerechte Gemeinschafts- und Aufenthaltsräume vor sowie Spiel- und Ruhemöglichkeiten. Die Verknüpfung von Unterricht und Ganztagsangeboten ist im Schulprogramm dargestellt. Es kann eine Kooperation mit dem Schulträger, Einrichtungen der Jugendhilfe, Musikschulen, Vereinen und sonstigen außerschulischen Partnern eingegangen werden. Die rechtlichen Grundlagen für Schulen mit Ganztagsangeboten bilden das Hessische Schulgesetz (§ 15 HSchG) sowie die Richtlinien für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen.

  • Schulen mit Ganztagsangeboten (Profil 1)

    Schulen mit einem Ganztagsangebot des Profils 1 bieten an mindestens drei Wochentagen von 7:30 bis 14:30 Uhr Hausaufgabenbetreuung, Fördermaßnahmen sowie erweiterte Angebote im Wahl- und Freizeitbereich an. Die Teilnahme an diesen Angeboten ist für die Schülerinnen und Schüler freiwillig. Nach erfolgter Anmeldung durch die Eltern besteht allerdings die Pflicht zur Teilnahme. Das konkrete Konzept wird von den einzelnen Schulen entwickelt und ist im Schulprogramm verankert, welches von der Schulaufsichtsbehörde genehmigt wird.

  • Schulen mit Ganztagsangeboten (Profil 2)

    Schulen mit einem Ganztagsangebot des Profils 2 bieten an allen fünf Schultagen pro Woche freiwillige Zusatzangebote von 7:30 bis 16:00 oder 17:00 Uhr an. Unter anderem werden Förderkurse, Wahlangebote sowie den Unterricht ergänzende und erweiternde Arbeitsgemeinschaften und Projekte, die Betreuung von Hausaufgaben und Stillarbeit sowie die Teilnahme an offenen Sport- und Spielgruppen gewährleistet. Das konkrete pädagogische Konzept wird von der Schule entwickelt. Für angemeldete Schülerinnen und Schuler besteht eine Teilnahmepflicht.

  • Ganztagsschulen (Profil 3)

    Schulen mit einem dem Profil 3 entsprechenden Ganztagsangebot werden als Ganztagsschulen bezeichnet. Diese bieten an fünf Tagen in der Woche in der Zeit von 7:30 Uhr bis 16:00 oder 17:00 Uhr Betreuung, Unterricht sowie verpflichtende Ganztagsangebote für alle Schülerinnen und Schüler oder für einen definierten Teil der Schülerschaft an. Die Teilnahme an den zusätzlichen Angeboten ist für die Schülerinnen und Schüler ganz oder teilweise verpflichtend. Sobald Eltern ihre Kinder zu freiwilligen Angeboten angemeldet haben, besteht auch für diese Kurse und Projekte Anwesenheitspflicht. Zu den Angeboten zählen Förderkurse, Wahlangebote sowie den Unterricht ergänzende und erweiternde Arbeitsgemeinschaften, die Betreuung von Hausaufgaben und Stillarbeit sowie die Teilnahme an offenen Sport- und Spielgruppen.