Schwerbehindertenausweis

Schwerbehindertenausweis

Ab einem Grad der Behinderung von 50 können beeinträchtigte Menschen Vorteile wahrnehmen – ob auf der Arbeit, beim Fahren mit Bus und Bahn oder bei der Steuer. Dafür muss beim zuständigen Amt für Versorgung und Soziales ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden. Die Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales bieten Ihnen die Möglichkeit, die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises online zu beantragen. Zuständige Stelle für Sie ist das Hessische Amt für Versorgung und Soziales Kassel. Wer bereits bei der Beantragung der Feststellung des Grads der Behinderung ein Passfoto einreicht, für den wird ab einem festgestellten GdB von 50 automatisch ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt.