Wespen: Empfehlungen des Landkreises

Wespen: Empfehlungen des Landkreises 

Grundsätzlich stellen Wespen im Allgemeinen erst einmal keine Gefahr für den Menschen dar. Sie können stechen, was zwar schmerzhaft ist, aber in der Regel für Menschen ungefährlich. Nester dürfen daher nicht per se entfernt werden.

Beeinträchtigen die Insekten den Lebensalltag aber in hohem Maße, kann man von fachkundigen Personen, die darin ausgebildet sind, die Nester schonend umsiedeln lassen. In der Regel kann man sich dazu in Waldeck-Frankenberg an Schädlingsbekämpfer wenden. Auch manche Imker können dabei unterstützen. Bei naturschutzrechtlichen Fragen steht auch der Fachdienst Umwelt des Landkreises zur Verfügung. Eine artenschutzrechtliche Genehmigung zur Umsiedlung von Nestern ist nur bei Hornissen erforderlich, da diese nach dem Bundesnaturschutzgesetz unter besonderem Schutz stehen.

Nur, wenn eine für den Menschen akut bedrohliche Situation vorliegt – also beispielswiese ein Wespennest in unmittelbarer Nähe eines Allergikers gebaut wurde – sollten die Nester im Rahmen des vorsorglichen Gesundheitsschutzes entfernt werden. Wenn Gefahr in Verzug ist, kann hierfür die Feuerwehr benachrichtigt werden. Auch dann sollte aber immer möglichst versucht werden, die Tiere umzusiedeln, anstatt zu töten. Möglicherweise können Kosten entstehen.  

Um die Wespen von Kuchen, Getränken und Gegrilltem fernzuhalten, wird empfohlen, die Insekten mit einem Stoß Wasser aus einer Sprühflasche zu vertreiben. Die Insekten halten den Sprühnebel für Regen und ziehen sich in der Regel in ihre Nester zurück. Auch sollten in deren Anwesenheit möglichst hektische Bewegungen vermieden, werden, die die Insekten als Bedrohung auffassen könnten. Auch Wespen sind schützenswerte Nutztiere, die auf natürliche Art viele Schädlinge bekämpfen oder auch einige Blütenpflanzen bestäuben.