Photovoltaik und Solarthermie bei Denkmalen

Photovoltaik und Solarthermie bei Denkmalen

Generell gilt, dass PV Anlagen und Solarthermie in denkmalgeschützten Bereichen möglich sind, wenn folgende Parameter beachtet werden:

  • Die Anlagen (Solarthermie, Photovoltaik) auf Dächern sind denkmalfachlich vertretbar, wenn sie sich in ihrer Größe eindeutig unterordnen, sie vom öffentlichen wie halböffentlichen Raum sowie von wesentlich zur historischen Struktur des Baudenkmals gehörenden Räumen und Standorten nicht einsehbar sind. Es können Anlagen erwogen werden, sofern sie sich bestmöglich architektonisch integrieren und sich aus der Situierung keine negativen Auswirkungen auf die Erscheinung des Baudenkmals ergeben (bei Einzelkulturdenkmalen). 
  • Die Anlagen (Solarthermie, Photovoltaik) müssen sich bestmöglich architektonisch in die Dachfläche integrieren und mit dem Dachdeckungsmaterial korrespondieren (z. B. angemessene Modulgröße, -rasterung und -farbe; minimale Randverblechungen, Farbton schwarz; keine Beeinträchtigung durch Brandschutzanforderungen an Abstand/Position der Module etc.).
  • Die Anlagen (Solarthermie, Photovoltaik) ist zwei Ziegelreihen von First- und Traufe sowie drei Ziegelreihen vom Ortgang entfernt zu platzieren. Auf eine symmetrische Aufteilung ist zu achten. Eine entsprechende Fotomontage ist dem Antrag beizulegen.

Die Elemente der Anlagen (Solarthermie, Photovoltaik) sind mit einem dunklem Rahmen und nicht glänzender Oberfläche auszuführen. Schwarze Solarmodulen werden auch Full-Black-Module genannt. Es sind monokristalline PV-Module, bei denen die meisten Komponenten schwarz sind. Dazu gehören Solarzellen, Reflexionsschicht, Rückseite und Modulrahmen. Full-Black-PV-Module punkten mit ästhetischer Optik. Weitere Informationen zum Thema können der Leistung entnommen werden.