Soforthilfe bei Vergewaltigung

Soforthilfe nach Vergewaltigung 

Für viele Betroffene kommt eine polizeiliche Anzeige nach einer Vergewaltigung nicht in Frage oder sie fühlen sich vorerst nicht in der Lage, diese Entscheidung zu treffen. Daher wenden sie sich häufig nicht an die Polizei und bleiben oft medizinisch unterversorgt, weil sie befürchten, zu einer Anzeige gedrängt zu werden. Daraus können erhebliche gesundheitliche Folgen und psychische Belastungen resultieren. 

Im Landkreis Waldeck-Frankenberg können sich Betroffene nach einer Vergewaltigung medizinisch versorgen lassen, ohne eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Daher ist sowohl eine Versorgung MIT Spurensicherung, als auch OHNE Spurensicherung möglich. Es gilt die ärztliche Schweigepflicht. 


Nach einer Vergewaltigung besteht die Möglichkeit der medizinischen Akutversorgung im Kreiskrankenhaus in Frankenberg. Die Untersuchung und medizinische Versorgung sind für kostenfrei. Wenn Betroffene eine Sicherung der Spuren wünschen, erfolgt dies für Sie ebenfalls ohne Kosten. Die gesicherten Spuren werden für ein Jahr in der Rechtsmedizin in Gießen aufbewahrt. Für Minderjährige beginnt die einjährige Aufbewahrungsfrist mit dem 18. Lebensjahr. Sollten sich Betroffene in diesem Zeitraum zu einer Anzeige entschließen, können die gesicherten Spuren dann von der Polizei verwendet werden. Kommt es nicht zu einer Anzeige, wird das Material nach Ablauf eines Jahres vernichtet.


 Um optimal behandelt zu werden, wird dringend empfohlen, die Kontaktaufnahme so zu gestalten, wie sie auf der Homepage www.soforthilfe-nach-vergewaltigung.de beschrieben ist. Betroffene werden gebeten, sich dort zu informieren und dann die Klinik aufzusuchen.