Nackte Füße über einer Wasserfläche

Hygiene in Badegewässern

Hygiene in Badegewässern

Der Fachdienst Gesundheit des Landkreises Waldeck-Frankenberg ist für die Überwachung der Wasserqualität verantwortlich - sowohl in Badeseen und -gewässern, als auch in Schwimm- und Hallenbädern.


Badeseen

Während der Badesaison in den Sommermonaten überwacht der Fachdienst Gesundheit des Landkreises regelmäßig die vier Badegewässer und deren sieben Badestellen im Landkreis. Diese liegen am Edersee, am Ederauensee Teichmann, am Diemelsee und am Twistesee.

Zur Überwachung zählt die Besichtigung der Badestellen und die Entnahme von Wasserproben, welche während der Badesaison alle 4 Wochen erfolgen (bei Auffälligkeiten in kürzeren Abständen). Es wird vor allem darauf geachtet, ob z. B. Blaualgen (Cyanobakterien), andere Verunreinigungen oder  auffällige Gerüche vorhanden sind, die zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch das Baden führen können. Die Wasserproben werden auf Fäkalkeime getestet und geben Aufschluss über die mikrobielle Qualität des Gewässers.

In besonderen Fällen kann das Gesundheitsamt ein Abraten vom Baden oder sogar ein Badeverbot aussprechen. Da es bisher noch keine Beanstandungen gab, konnten alle Badegewässer im Landkreis mit der bestmöglichsten Bewertung ausgezeichnet werden.

In den Sommermonaten kann bei besonderen Wetterphänomenen und wechselnden Wasserpegeln ein mögliches Algenwachstum begünstigt werden. Das Gesundheitsamt steht deshalb in regelmäßigem Kontakt mit den Betreibern der Badegewässer und stimmt wenn nötig entsprechende Maßnahmen ab.


Schwimmbäder

Schwimmbäder müssen so beschaffen sein, dass durch ihren Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist. Diese Formulierung aus dem Infektionsschutzgesetz bildet die Grundlage für die Aufbereitung und Überwachung von Beckenwasser in Frei- und Hallenbädern.Daraus ergibt sich, dass Beckenwasser mikrobiologisch und chemisch unbedenklich sein muss. Dies wird durch regelmäßige Wasseranalysen sichergestellt. Aber auch die sonstigen Einrichtungen eines Schwimmbades wie Sitzflächen, Barfußbereiche, Raumluftanlagen usw. sind hiermit gemeint.

Schwimmbäder sind komplexe Einrichtungen, die nur von gut geschultem Personal betreut und betrieben werden können. Die Pflege und Erhaltung ihrer technischen Anlagen und Bauteile stellt die Betreiber immer wieder vor große Herausforderungen. Das Gesundheitsamt überwacht die Einhaltung der hygienischen Anforderungen im Schwimmbad. Die Anforderungen ergeben sich aus allgemeinen Technikstandards, die unter anderem aus DIN-Normen oder Fachempfehlungen bestehen. Die Schwimmbäder werden regelmäßig vom Gesundheitsamt beraten und kontrolliert.