Denkmalschutzpreis: Bewerbungen bis 31. Mai
Der Landkreis Waldeck-Frankenberg will im Jahr 2021 erneut einen Denkmalschutzpreis für besondere, beispielhafte, denkmalschutzpflegerische Leistungen verleihen. Natürliche und juristische Personen, die im Landkreis als private Bauherren eine Baumaßnahme durchgeführt haben, können sich um den Denkmalschutzpreis bewerben oder als Preisträger vorgeschlagen werden. Der Preis besteht aus einer finanziellen Zuwendung in Höhe von bis zu 2.500 Euro und ist teilbar.
Denkmalbehörden, Gemeinden, Verbände, Vereine und einzelne Bürger*innen sind aufgerufen, Vorschläge für den Denkmalschutzpreis einzureichen. Eigenbewerbungen sind ebenfalls zulässig. Der Bewerbung/ Benennung müssen Unterlagen beigefügt werden, die für eine Beurteilung der Leistung ausreichen, z. B. ein chronologischer Ablauf der Baugeschichte und der Restaurierungsgeschichte mit Bildern (vorheriger Zustand/Umbauphasen/neuer Zustand), Planungsunterlagen, z. B. Bauaufnahme, Bauuntersuchung, restauratorische Untersuchungen, Baugesuch, Gegenüberstellung vorher/nachher, Baugenehmigung oder denkmalschutzrechtliche Genehmigung, Pressenotizen.
Die durch die Preisverleihung anerkannten beispielhaften denkmalpflegerischen Leistungen sollen in geeigneter Weise veröffentlicht werden. Daher gestatten die Teilnehmenden am Auswahlverfahren dem Landkreis Waldeck-Frankenberg mit der Zusendung der Unterlagen die Veröffentlichung. Über das Recht der Veröffentlichung hinausgehende urheberrechtliche Ansprüche der Einsendenden bleiben selbstverständlich unberührt.
Bewerbungen und Benennungen, vorzugsweise in digitaler Form, werden unter dem Stichwort „Denkmalschutzpreis 2021“ beim Kreisausschuss des Landkreises Waldeck-Frankenberg, Untere Denkmalschutzbehörde, Südring 2, 34497 Korbach entgegengenommen. Die Benennungen müssen bis zum 31. Mai 2021 beim Landkreis eingegangen sein. Die Untere Denkmalschutzbehörde hofft, dass sich viele Bauherren beteiligen.