Ab 20. Dezember: 3G-Regel in Verwaltungsgebäuden des Landkreises
Ab kommenden Montag, 20. Dezember gilt im Korbacher Kreishaus, in der Verwaltungsstelle Frankenberg sowie in allen weiteren Verwaltungsgebäuden des Landkreises verbindlich die 3G-Regel. Wer beim Landkreis etwas zu erledigen hat, muss nachweisen, dass er geimpft, genesen oder innerhalb der letzten 24 Stunden vor dem Besuch getestet worden ist. Beim Betreten der Gebäude muss ein anerkanntes und gültiges Dokument über den jeweiligen Status in Verbindung mit dem Personalausweis vorgelegt werden. Für Schülerinnen und Schüler bis zum 16. Lebensjahr genügt der schulische Testnachweis.
Wie Landrat Dr. Reinhard Kubat mitteilte, hat er dies in Ausübung seines Hausrechts so verfügt: „Der Kreis hat bislang auf eine restriktive Regelung verzichtet, aber auch mit der 3G-Regel haben alle Bürgerinnen und Bürger Zugang“. Der Landkreis als Arbeitgeber habe eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und sei angehalten, für den größtmöglichen Schutz zu sorgen. Auch wenn die Inzidenz in Waldeck-Frankenberg deutlich unter dem Bundesdurchschnitt liege, so mache es die Ausbreitung hochansteckender Virusmutationen notwendig, jede mögliche Schutzmaßnahme zu ergreifen.
Weiterhin gilt auch die bereits praktizierte Regelung, dass sich Besucher der Kreiseinrichtungen vorab einen Termin geben lassen müssen – entweder direkt von den zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern oder für einige Fachdienste auch über das Online-Terminvergabesystem unter www.landkreis-waldeck-frankenberg.de/online-termin. Der Landrat appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, Verständnis zu zeigen. Man werde weiterhin das komplette Dienstleistungsspektrum verfügbar halten, aber es sei gleichermaßen im Interesse von Besucherinnen und Besuchern sowie der Kreishausbediensteten, dass man angesichts des noch immer beträchtlichen Infektionsgeschehens hohe Sicherheitsstandards ansetze.