Registrierung für 2. Priorisierungsgruppe möglich

Bis zu 1,5 Millionen Menschen gehören der Priorisierungsgruppe 2 nach der bundesweit geltenden Impfverordnung an. In Hessen können sich diese Impfberechtigten seit 23. Februar 2021 für die persönliche Corona-Schutzimpfung registrieren. Aufgrund von mehr Impfdosen, unterschiedlichen Impfstoffen und der großen Heterogenität der zweiten Impfgruppe werden registrierten Impfwilligen künftig Termine zugewiesen. Wer den Terminvorschlag nicht annehmen möchte, kann seinen Termin auch zukünftig umbuchen. Bereits ab dem 5. März 2021 werden die ersten Impfungen für die Gruppe 2 in Hessen beginnen. 

Innenminister Peter Beuth und Sozialminister Kai Klose erklärten: „Hessen ist bereit für die nächste Impfgruppe. Mit der Öffnung der Registrierung für Gruppe 2 bekommen bis zu 1,5 Millionen Menschen eine Impfperspektive in Hessen. Alle Angehörigen der zweithöchsten Priorisierungsgruppe nach der bundesweit geltenden Impfverordnung werden einen Termin erhalten. Das Verfahren haben wir vereinfacht. Künftig gilt: Sagen Sie uns per Registrierung, dass Sie geimpft werden wollen und wir laden Sie ein. Wir können mit der zweiten Gruppe jetzt beginnen, weil wir weitere Impfstoffe zur Verfügung haben und weil wir bei Menschen der Gruppe 1, die den Schutz vor dem Virus am dringendsten brauchen, gut vorangekommen sind.“


  • Wer kann sich ab sofort für die Impfung registrieren lassen? 

    Registrieren können sich alle Personen, die in §3 der Corona-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums genannt werden. Grundsätzlich lässt sich der Anspruch aus Alters-, Gesundheits- oder Berufsgründen ableiten. Weil die zweite Impfgruppe sehr heterogen ist, lässt sich die Anzahl der Impfberechtigten nur schätzen: Bis zu 1,5 Millionen Menschen könnten in Hessen unter die Bestimmung fallen. „Die zweite Priorisierungsgruppe bedeutet die Öffnung der Impfung in die breitere Bevölkerung“, stellt der Gesundheitsminister fest. 

    Den genauen Wortlaut der Impfverordnung mit Nennung der Berechtigten  finden Sie hier. 

  • Welche Personengruppen gehören zur 2. Priorisierungsgruppe?

    Schutzimpfungen mit hoher Priorität (1)
    Folgende Personen haben mit hoher Priorität Anspruch auf Schutzimpfung: 

    1. Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, 

    2. folgende Personen, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV2 besteht:
    a) Personen mit Trisomie 21,
    b) Personen nach Organtransplantation,
    c) Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression,
    d) Personen mit malignen hämatologischen Erkrankungen oder behandlungsbedürftigen soliden Tumorerkrankungen, die nicht in Remission sind oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt,
    e) Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung,
    f) Personen mit Diabetes mellitus (mit HbA1c ≥ 58 mmol/mol oder ≥ 7,5%),
    g) Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung,
    h) Personen mit chronischer Nierenerkrankung,
    i) Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40),
    j) Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV2 besteht, 

    3. bis zu zwei enge Kontaktpersonen
    a) von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person nach den Nummern 1 und 2 und nach § 2 Absatz 1 Nummer 1, die von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt werden,
    b) von einer schwangeren Person, die von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt werden,

    4. Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege geistig oder psychisch behinderter Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig oder psychisch behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen, 

    5. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbarem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren, 

    6. Polizei- und Ordnungskräfte, die in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung, insbesondere bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind, sowie Soldatinnen und Soldaten, die bei Einsätzen im Ausland einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind, 

    6a. Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig sind,

    7. Personen, die im öffentlichen Gesundheitsdienst oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur tätig sind, 

    8. Personen, die in Einrichtungen nach § 36 Absatz 1 Nummer 3 oder Nummer 4 des Infektionsschutzgesetzes untergebracht oder tätig sind, 

    9. Personen, die im Rahmen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a des Elften Buches Sozialgesetzbuch regelmäßig bei älteren oder pflegebedürftigen Menschen tätig sind. (2) § 2 Absatz 2 sowie, für Personen nach Absatz 1 Nummer 1, § 2 Absatz 3 gelten entsprechend. 

  • Wie bekomme ich einen Termin?

    Wer der Gruppe 2 angehört und sich impfen lassen möchte, muss sich künftig nur noch registrieren. Das geht über das Online-Portal oder über die Hotline. Außerdem gilt grundsätzlich: Impfstoff und Termine werden vom Land zugewiesen. „Aktuell haben wir drei Impfstoffe zur Verfügung, die aber momentan nicht für alle in der Gruppe 2 zugelassen sind. Zwar bekommen wir mittlerweile mehr Dosen, aber die Lieferzahlen sind nur über wenige Wochen verlässlich. Deshalb muss die landesweite Impfkoordination weiterhin flexibel auf wechselnde Rahmenbedingungen reagieren können. Unser Ziel ist es, dass so schnell wie möglich so viele Menschen wie möglich ihre Corona-Schutzimpfung erhalten können. Deshalb haben wir das Terminierungsverfahren für die zweite Impfgruppe weiterentwickelt“, sagte Innenminister Peter Beuth.

    „Alle aus der zweiten Gruppe, die sich impfen lassen wollen, sollten sich zeitnah registrieren. Zum einen, weil kurzfristig zusätzlicher Impfstoff verfügbar sein kann. Zum anderen erhalten das Land Hessen und die Impfzentren so frühzeitig einen Überblick, um Angebot und Bedarf zu koordinieren. Die Vorgaben des Bundes für die drei Impfstoffe bestimmen derzeit, wer welchen erhalten kann“, erläuterte Gesundheitsminister Kai Klose. „Darüber hinaus gilt ganz grundlegend: Nutzen Sie das Impfangebot. Jede geimpfte Person mehr bedeutet mehr Schutz für uns alle“, appellierte Klose.

    Das bestehende System aus Onlineportal und telefonischer Hotline steht weiterhin zur Verfügung. Wer sich dort ab heute registriert, bekommt die Termine für Erst- und Zweitimpfung automatisch per Post oder per E-Mail. Wenn der Vorschlag nicht passt oder ein Paartermin bevorzugt wird, können Umbuchungen jederzeit online oder täglich zwischen 8 und 20 Uhr telefonisch erfolgen. Das Land Hessen bestimmt nicht darüber, wer wann drankommt. Grundsätzlich läuft die Terminvergabe innerhalb der Priorisierungsgruppe durch die Vergabesoftware nach Alter fallend, dem Zufallsprinzip und richtet sich stets nach den verfügbaren Impfdosen.


Zwei Wege zur kostenlosen Corona-Schutzimpfung

Eine Anmeldung für die kostenlose Corona-Schutzimpfung ist ausschließlich über die beiden unten angegebenen Wege möglich - nicht über den Landkreis Waldeck-Frankenberg. 

 Land Hessen