Kostenfreier Eintritt in Freibäder: Landkreis stellt Infos zusammen
Kürzlich haben sich der Landkreis Waldeck-Frankenberg und die Städte und Gemeinden gemeinsam dafür entschieden, die Bußgelder, die in den vergangenen Monaten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ausgesprochen wurden, dafür einzusetzen, dass Kinder und Jugendliche in den Sommerferien kostenfrei die Freibäder in Waldeck-Frankenberg nutzen können. Den Einlass regeln die Bäder unterschiedlich. Alle Informationen dazu hat der Landkreis online zusammengestellt.
In welchem Zeitraum gilt der freie Eintritt? Wer darf das Angebot nutzen? Und wie regeln die Bäder in den unterschiedlichen Kommunen den Eintritt? Diese und weitere Fragen werden aktuell auf der Webseite des Landkreises zusammengestellt und stetig erweitert – inklusive einer Übersicht über alle Freibäder in Waldeck-Frankenberg mit den entsprechenden Kontaktdaten.
Die Bäder organisieren den Einlass in der Regel unterschiedlich: Für einige Freibäder stellen die Träger-Kommunen spezielle Saisonkarten für die Kinder und Jugendliche für die Sommerferien aus. Ändere Bäder registrieren den Besuch vor Ort. Alle bekannten Informationen zu den Modalitäten der einzelnen Bäder sammelt der Landkreis online – und wird die Seite ständig aktualisieren. Bei Rückfragen sollte kurz beim jeweiligen Freibad angerufen werden, um sich über den konkreten Ablauf zu erkundigen. Jugendlichen wird zudem empfohlen, beim Besuch im Freibad ein Ausweisdokument mit sich zu führen.
Die Motivation für die Aktion begründet der Landrat des Landkreises Waldeck-Frankenberg Dr. Reinhard Kubat wie folgt: „Kinder und Jugendliche haben in den vergangenen Monaten ganz besonders unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie gelitten. Während die älteren Menschen stark im gesellschaftlichen Fokus standen, waren Kinder und Jugendliche doch etwas unter dem Radar, obwohl sie durch Fernunterricht sowie mangelnde Sport- und Freizeitmöglichkeiten stark in ihren sozialen Kontakten beschränkt waren. Wir möchten den Kindern und Jugendlichen hier etwas zurückgeben.“
Das Angebot gilt grundsätzlich für alle 22 Freibäder im Landkreis – und zwar im Zeitraum der gesamten hessischen Sommerferien vom 17. Juli bis 29. August und kann von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres genutzt werden. Finanziert wird es durch Bußgelder, die im Zusammenhang mit der Pandemie verhängt wurden: Wegen Ordnungswidrigkeiten wie Verstößen gegen die Maskenpflicht oder Quarantänebestimmungen hat der Landkreis Waldeck-Frankenberg in den vergangenen Monaten Bußgelder in Höhe von rund 60.000 Euro ausgesprochen.