Verwaltungsstellen wieder für Publikumsverkehr geöffnet

Die Verwaltungsstellen des Landkreises Waldeck-Frankenberg in Korbach, Frankenberg und Dorfitter sind ab 11. Oktober wieder für den Publikumsverkehr geöffnet. Um Anliegen möglichst schnell erledigen zu können, werden Bürgerinnen und Bürger weiterhin gebeten, vor dem Besuch möglichst Termine mit ihren Sachbearbeitenden auszumachen.

Seit Beginn der Pandemie hatte der Landkreis seine Verwaltungsstellen nur eingeschränkt öffnen können. Mit der zunehmenden Beruhigung des Infektionsgeschehens in Waldeck-Frankenberg können auch die Regelungen in den Verwaltungsstellen ein wenig gelockert werden. Bürgerinnen und Bürger können nun wieder zu den gewohnten Sprechzeiten in die Verwaltungen kommen.

„Trotzdem möchten wir die Bürgerinnen und Bürger nach Möglichkeit bitten, auch weiterhin Termine mit ihren Sachbearbeitenden auszumachen“, betont der Büroleiter des Landkreises Andreas Mann. „Das Terminvergabesystem hat sich in den vergangenen Monaten bewährt – sowohl für die Antragstellenden, als auch für unsere Mitarbeitenden.“ In Anliegen, für die vorab ein Termin vereinbart wurde, könnten Antragstellende besser beraten und diese somit deutlich schneller und zielgerichteter abgearbeitet werden. „Das verkürzt insbesondere auch die Wartezeiten für unsere Bürgerinnen und Bürger.“

Termine können telefonisch mit den Ansprechpersonen aus den jeweiligen Fachdiensten vereinbart werden. Für die Fachdienste Ausländerwesen und Verkehr kann man sich für Besprechungstermine auch online anmelden – und mit wenigen Mausklicks direkt ein passendes Zeitfenster buchen. Die digitale Terminvereinbarung ist möglich unter www.landkreis-waldeck-frankenberg.de/online-termin. Auch für die weiteren Fachdienste des Landkreises wird die digitale Terminvergabe in den kommenden Monaten eingerichtet. Weitere Informationen zu den Sprechzeiten der einzelnen Fachdienste gibt es ebenfalls online unter www.landkreis-waldeck-frankenberg.de unter der Rubrik „Informieren & beantragen“ im Bereich „Fachdienste“.

Trotz der Öffnung gilt in den Verwaltungsgebäuden des Landkreises weiterhin eine Maskenpflicht, um sich und auch die Mitarbeitenden zu schützen. Darüber hinaus müssen aus Sicherheitsgründen weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.