Quarantänebescheid jetzt mit wenigen Klicks online anfordern 

Seit kurzem gib es die Quarantäne-Bescheide bei einer Coronainfektion nur noch auf Anfrage. Sie konnten bisher telefonisch über die Hotline des Gesundheitsamtes angefordert werden. Nun ist dies auch online möglich.

Zur Erinnerung: Viele Infizierte benötigen gar keinen Bescheid mehr, denn die Quarantäne ist aufgrund der Landesregeln auch ohne Schreiben des Gesundheitsamtes gültig und verpflichtend. Wer trotzdem einen Quarantäne-Bescheid benötigt, z. B. für die Arbeitsstätte, erhält diesen auf Anfrage aber selbstverständlich weiterhin. Für die Ausstellung des Bescheids ist es erforderlich, dass ein positiver PCR-Test vorliegt - ein positiver Bürgertest ist nicht ausreichend. Arbeitgeber können mit dem positiven PCR-Testergebnis allerdings auch direkt Verdienstausfall von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern beim Regierungspräsidium Darmstadt beantragen.

Mit Hilfe des neuen Buttons auf der Webseite des Landkreises haben PCR-positiv Getestete nun auch die Möglichkeit, ihren Quarantänebescheid, wenn sie diesen zwingend benötigen, online anzufordern. Alternativ kann weiterhin die telefonische Anforderung über die Hotline des Gesundheitsamtes unter der Telefonnummer 05631 954-555 gewählt werden.