Abfallwirtschaft des Landkreises warnt vor illegaler Sammlung

Der Fachdienst Abfallwirtschaft des Landkreises Waldeck-Frankenberg weist auf Flyer für Straßensammlungen von nicht mehr benötigten Gegenständen hin, die in den vergangenen Tagen in den Kommunen verteilt wurden. Aufgeführt sind Gegenstände wie Elektrogeräten, Altmetall, Altreifen oder Porzellan. Es handelt sich bei dieser Aufforderung zur Abgabe der Gegenstände um eine illegale und nicht zulässige Sammlung, da sie gewerblich und nicht angezeigt ist, so die Abfallwirtschaft.

Zur Erläuterung: Private Firmen dürfen Wertstoffe und Abfälle nur sammeln, wenn sie dies angezeigt und eine schadlose und ordnungsgemäße Verwertung nachgewiesen haben. Eine wie in diesem Fall nicht angezeigte Sammlung ist somit illegal. Unter den Sammelgegenständen könnten sich auch gefährliche Abfälle befinden, die nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde gesammelt werden dürften. Elektrogeräte dürfen durch private Sammler generell nicht gesammelt werden, sondern ausschließlich über einen Vertreiber, einen Hersteller oder über die Sammeleinrichtungen eines öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger wie den Landkreis Waldeck-Frankenberg erfasst werden.

Da durch die mit dem Flyer angekündigten Sammlungen gewinnbringende Gegenstände erworben werden sollen, bleiben höchstwahrscheinlich unattraktive Dinge liegen, teilweise werden sie gar auf Kosten der Allgemeinheit in der Natur entsorgt. Der Fachdienst Abfallwirtschaft bittet daher, den Flyer zu ignorieren und keine Gegenstände zu dem dort genannten Termin zur Sammlung bereitzustellen. Denn bei einer anschließenden illegalen Entsorgung der gesammelten Gegenstände kann die bereitstellende Person tatsächlich zur Verantwortung gezogen werden. Am angegebenen Sammeltermin werden die örtlichen Ordnungsbehörden auffällige Fahrzeuge verstärkt kontrollieren. 


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