Vogelgrippe im Landkreis: Sicherheitsmaßnahmen empfohlen

In Waldeck-Frankenberg gibt es einen Vogelgrippe-Fall. Es ist der erste seit fünf Jahren. Festgestellt wurde das Virus bei einer Wildgans, die in der vergangenen Woche am Edersee gefunden wurde. In Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem Regierungspräsidium Kassel empfiehlt der Landkreis den Geflügelhaltenden in Waldeck-Frankenberg erhöhte Sicherheitsmaßnahmen.

„Bei dem Tier handelt es sich um eine verendete Wildgans, die bei Herzhausen gefunden und bei der das Virus-Typ H5N1 nachgewiesen wurde“, informieren Landrat Jürgen van der Horst und der Erste Kreisbeigeordnete des Landkreises Karl-Friedrich Frese. „Das Friedrich-Löffler-Institut, das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, hat den positiven Fall nach entsprechenden Untersuchungen bestätigt.“ In Abstimmung mit den beteiligten Behörden hat der Landkreis daher entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen getroffen.

Stallhaltung, Hygiene, kein Kontakt zu Wildtieren
So wird geflügelhaltenden Betrieben im gesamten Landkreis vorsorglich empfohlen, ihre Tiere vorerst im geschlossenen Stall zu halten. Alternativ wird die Volierenhaltung mit geschlossenem festem Dach und seitlich vogeldichten Netzen oder Gittern empfohlen. Auch sollten Geflügelhaltende ihre Schuhe vor dem Betreten und nach Verlassen des Geflügelbereichs reinigen und desinfizieren oder Einmal-Schuhüberzieher verwenden, um keine Erreger in den Stall hineinzutragen. Futter und Einstreu sollten stets unzugänglich für Wildvögel gelagert werden und Geflügel sollte nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Für die Tränke und die Badestellen sollte nur Wasser verwendet werden, zu dem Wildvögel keinen Zugang haben. Oberflächenwasser aus Bächen und Seen, aber auch Regenwasser, sollten nicht verwendet werden.

Virus leicht übertragbar
Das bei der Gans festgestellte Virus H5N1 ist sehr leicht übertragbar. Insbesondere durch Wildvögel und im Zusammenhang mit dem Vogelzug besteht ein besonders Risiko der Einschleppung der Tierseuche. Durch den Kontakt mit kranken Tieren oder deren Ausscheidungen können sich gesunde Tiere anstecken. Kranke Tiere scheiden den Erreger mit dem Kot sowie mit Schleim oder Flüssigkeiten aus Schnabel und Augen aus. Bei direktem Kontakt stecken sich andere Tiere durch Einatmen oder Aufpicken von virushaltigem Material an. Weiterhin kann eine Übertragung auch durch kontaminierte Gebrauchsgegenstände wie beispielsweise Fahrzeuge, Geräte oder Verpackungsmaterial geschehen.

Tiere bestmöglich schützen
„Der Fund am Edersee macht deutlich, dass die hiesige Wildvogel-Population teilweise mit dem Erreger infiziert ist. Es ist davon auszugehen, dass es kein Einzelfall sein wird“, sagt Dr. Anke Zwolinski vom Fachdienst Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen des Landkreises. „Um ihre Tiere vor einer Ansteckung zu bewahren, rufen wir daher alle Geflügelhaltenden dazu auf, sich an die Empfehlungen zu halten und wachsam zu sein.“ So könne man seine Tiere bestmöglich schützen.

Auffinden kranker Tiere melden
Laut Robert-Koch-Institut sind in Deutschland bisher keine Erkrankungen bei Menschen mit Vogelgrippe-Viren bekannt. Trotzdem sollte man grundsätzlich – wie bei allen anderen toten Tieren auch – den Kontakt zu kranken oder verendeten Wildvögeln, insbesondere Wasser- oder Raubvögeln meiden und deren Auffinden an den Landkreis melden, damit diese schnellstmöglich geborgen und untersucht werden können. Auch verendete Tiere des eigenen Bestandes sollten bis zur Abholung durch die Tierkörperbeseitigung so aufbewahrt werden, dass andere Tiere keinen Kontakt zu den Kadavern haben können. Erkranken oder verenden mehrere Tiere des eigenen Bestands, muss dies ebenfalls dem Landkreis gemeldet werden. Der Fachdienst kann hierfür unter Tel. 06451 – 743 753 erreicht werden.

Um eine Ausbreitung der Geflügelpest zu vermeiden, sollten sich zudem alle Geflügelhaltenden, die es bisher versäumt haben, sich als solche beim Fachdienst Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen des Landkreises anzumelden, dies unverzüglich nachholen – unabhängig davon wie viele Tiere sie besitzen. Auch bei der Hessischen Tierseuchenkasse müssen sie registriert werden.