Schadstoffmobil wieder in Waldeck-Frankenberg unterwegs
In der Zeit vom 14. März bis einschließlich 1. April 2022 sind wieder speziell gekennzeichnete Sammelfahrzeuge unterwegs, um Sonderabfälle entgegenzunehmen. Den Bürgerinnen und Bürgern wird somit auf bequeme Weise ermöglicht, diese Abfälle einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen. Sonderabfall-Kleinmengen aus Privathaushalten können kostenlos abgegeben werden. Von Handwerksbetrieben, Kleingewerbe, Dienstleistungsunternehmen oder aus dem Verwaltungsbereich wird eine Entsorgungsgebühr in Höhe von 7 Euro pro kg erhoben.
Angenommen werden umweltgefährdende Abfälle, die maximale Annahmemenge ist auf 100 kg pro Sammlung und Haushalt beschränkt. Die Behältnisse dürfen nicht schwerer als 20 kg und nicht größer als 20 Liter sein. Bei Laborchemikalien, Konzentraten, Säuren und Laugen sowie PCB-haltigen Kondensatoren liegt die Gesamt-Annahmemenge bei maximal 10 kg bzw. 10 Litern, bei Cyaniden und quecksilberhaltigen Abfällen bei 1 kg bzw. 1 Liter. Solarthermieflüssigkeit sowie Frostschutzmittel aus Solaranlagen können in der Regel über den Installateur zurückgegeben werden; hier ist die entgeltfreie Abgabe am Schadstoffmobil für private Haushalte auf 20 Liter begrenzt.
Flüssige Sonderabfälle dürfen nicht miteinander vermischt werden und sollten nach Möglichkeit im Originalbehältnis mit entsprechender Kennzeichnung am Sammelfahrzeug abgegeben werden. Sie dürfen keinesfalls über die Toilette oder in den Gully entsorgt werden. Die Behältnisse müssen fest verschlossen sein und werden mit entsorgt. Altöle werden nicht angenommen, denn alle Händler sind gesetzlich zur Altöl-Rücknahme in Höhe der verkauften Frischölmenge verpflichtet. Altmedikamente aus privaten Haushalten werden ohne Verpackungen in kleinen Mengen entgegengenommen.
Neben den Sonderabfällen können auch Elektro-Kleingeräte bis zu einem Raumvolumen von 10 Litern abgegeben werden. Dabei darf keine Kantenlänge 50 cm überschreiten. Fernsehgeräte und Bildschirme sowie alle Großgeräte - z. B. Herde, Waschmaschinen, Trockner, Mikrowellen, Dunstabzugshauben, Bügelmaschinen, Rasenmäher - sind grundsätzlich von der Annahme über die mobile Sammlung ausgeschlossen. Sie können in haushaltsüblichen Mengen kostenlos an den Abfallentsorgungsanlagen des Landkreises abgegeben werden bzw. über die Sperrmüllabfuhr/ Betriebshöfe der Städte und Gemeinden entsorgt werden.
Neonröhren und Energiesparlampen können bis zu einer Menge von maximal 10 Stück abgegeben werden. In größeren Mengen können sie ebenfalls kostenlos bei den Abfallentsorgungsanlagen des Landkreises Waldeck-Frankenberg abgegeben werden. Gewerbliche Abfallerzeuger mit einer abzugebenden Menge von über 50 Lampen wenden sich bitte an gewerbliche Sammelstellen.
Die Sonderabfälle sind zum Schutz spielender Kinder persönlich abzugeben. Keinesfalls dürfen die Abfälle an den Sammelstellen unbeaufsichtigt abgestellt werden. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, wird gebeten, sich nicht mit dem eigenen Kraftfahrzeug auf den Sammelplatz für das Schadstoffmobil zu stellen und die Zufahrten frei zu halten. Bitte tragen Sie bei Anlieferung eine persönliche Schutzausrüstung, bestehend aus Handschuhen und festem Schuhwerk, sowie einen Mund- und Nasenschutz.
Durch die Verwendung schadstofffreier Produkte leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Abfallberatung des Landkreises unter der Tel. Nr. 06451 / 743-746 oder beim Fachdienst Abfallwirtschaft des Landkreises.
Hinweis: In Allendorf (Eder) ist der Standplatz geändert worden. Der neue Standplatz ab dem 15. März 2022 ist die Mehrzweckhalle Allendorf (Eder), „Am Bahndamm“.