Geflüchtete müssen Leistungen ab 1. Juni beim Jobcenter beantragen

Schutzsuchende Menschen aus der Ukraine sollen in Deutschland möglichst schnell und gezielt Hilfe bekommen – auch finanzielle Mittel. Bisher konnten Geflüchtete in Waldeck-Frankenberg Unterstützungsleistungen beim Landkreis beantragen. Ab 1. Juni wird das Jobcenter Waldeck-Frankenberg dafür der richtige Ansprechpartner sein – und wird künftig alle Geflüchteten anschreiben und zu einem individuellen Beratungstermin einladen.  

Neues Bundesgesetz regelt Rechtskreiswechsel
Grund für den Wechsel ist ein neues Bundesgesetz: Schutzsuchende aus der Ukraine erhalten ihre Leistungen dann nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sondern nach dem Sozialgesetzbuch. Dieses regelt unter anderem die finanzielle Unterstützung für Arbeitssuchende und liegt rechtlich im Aufgabenbereich des Jobcenters.

Menschen aus der Ukraine kommen derzeit auf unterschiedlichen Wegen nach Waldeck-Frankenberg – auf eigene Faust oder über die offiziellen Stellen. Wenn sie eigenständig in den Landkreis kommen und hier beispielsweise bei Freunden oder Bekannten unterkommen, gilt es, bei der Einreise einige Punkte zu beachten, um sich zu registrieren und Unterstützung zu bekommen.

Dezentral eingereiste Schutzsuchende
Bisher sollten sich dezentral eingereiste Geflüchtete bei der jeweiligen Stadt und Gemeinde anmelden. Das hat sich geändert: Sie werden ab sofort gebeten, sich unter Angabe der Personalien und des Einreisedatums zuerst beim Fachdienst Ausländerwesen des Landkreises per E-Mail (auslaenderwesen@lkwafkb.de) zu melden, um eine so genannte Anlaufbescheinigung zu erhalten. Mit dieser Bescheinigung ist zunächst eine erkennungsdienstliche Erfassung in der hessischen Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen erforderlich. Das bedeutet, dass biometrische und personenbezogene Daten registriert und mit einem bundesweiten Register abgeglichen werden, um doppelte Anmeldungen zu vermeiden.

Ist dies erfolgt, müssen sie beim Landkreis einen Nachweis über eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung – die so genannte Fiktionsbescheinigung – beantragen.  Das geht per Post (Landkreis Waldeck-Frankenberg, Fachdienst Ausländerwesen, Südring 2, 34497 Korbach) oder per E-Mail (auslaenderwesen@lkwafkb.de) – und ist eine zentrale Voraussetzung dafür, um in Deutschland Leistungen zu beantragen. Nach Bewilligung sendet der Landkreis den Antragsstellenden das Dokument per Post zu.  Erst mit diesem Nachweis können Geflüchtete finanzielle Unterstützung beantragen oder ein Konto eröffnen.

Erst Fiktionsbescheinigung, dann Antrag beim Jobcenter
Der Bund hat entschieden, dass ab 1. Juni die Jobcenter die Anträge auf Unterstützungsleistungen annehmen und bearbeiten sollen. Diese Aufgabe wird dann vom Landkreis an das Jobcenter Waldeck-Frankenberg übergehen. Alle bis Juni beim Landkreis eingehenden Anträge werden noch von der Kreisverwaltung bearbeitet. Ukrainische Geflüchtete, die ab dem 1. Juni Leistungen erhalten möchten, müssen diese nach Erhalt der Fiktionsbescheinigung beim Jobcenter beantragen, hierzu ist eine Terminvereinbarung notwendig. Im Rahmen des folgenden Beratungsgespräches werden ihnen mögliche Unterstützungsangebote erläutert. Optimal wäre es, wenn sie dafür jemanden mitbringen könnten, der übersetzen kann.

Leistungen beim Jobcenter persönlich oder online beantragen
Im Gespräch beraten die Mitarbeitenden des Jobcenters dann persönlich über Unterstützungsmöglichkeiten – und die Wege der Antragsstellung. Die Anträge können danach persönlich oder auf Wunsch auch online eingereicht werden. Für den digitalen Weg erhalten die Geflüchteten beim Beratungsgespräch entsprechende Zugangsdaten, über die sie für das Online-Verfahren registriert werden. Das Jobcenter empfiehlt, die Anträge möglichst online zu stellen, da dies rund um die Uhr erledigt werden kann. Über das Online-Verfahren ist zudem keine weitere persönliche Vorsprache notwendig.  

Damit der gesamte Wechsel des Aufgabengebietes vom Landkreis hin zum Jobcenter möglichst problemlos stattfindet, wird es eine Übergangsfrist geben: Der Landkreis wird so lange die Leistungen weiter auszahlen, bis das Jobcenter den Vorgang übernommen hat, damit für die Unterstützungsbedürftigen möglichst keine finanziellen Engpässe entstehen.

Zentral eingereiste Schutzsuchende
Für Menschen, die über die offiziellen Stellen in den Landkreis kommen und erst einmal in Gemeinschaftseinrichtungen untergebracht werden, ist der gesamte geschilderte Registrierungsprozess – von der Anlaufbescheinigung bis hin zum Antrag auf Unterstützungsleistungen – ein wenig einfacher. Denn: In den Gemeinschaftseinrichtungen, in denen die Menschen ankommen, werden sowohl Mitarbeitende des Landkreises, als auch des Jobcenters vor Ort sein, um die Geflüchteten durch die einzelnen Anmeldeschritte zu leiten und zu unterstützen. Über den gesamten Anmeldeweg informiert der Landkreis auch noch einmal detailliert auf seiner Webseite unter www.landkreis-waldeck-frankenberg.de/ukrainehilfe.