Landkreis fördert Metzgereibetriebe mit regionaler Herstellung
Nachhaltig und tiergerecht: Genau diese beiden Punkte stehen im Mittelpunkt der Förderung regionaler Fleischbetriebe des Landkreises Waldeck-Frankenberg. Metzgereibetriebe die ihre Tiere selbst oder vor Ort schlachten lassen, sie in ihrem Betrieb weiterverarbeiten und selbst vermarkten, haben seit Oktober 2020 die Möglichkeit vom Landkreis bis zu 10.000 Euro Förderung zu erhalten.
Gerade kleinere ortsansässige Betriebe, die möglichst kurze Transportwege zur Schlachtung nutzen und den Verbrauchern Produkte mit regionaler Herkunft anbieten, haben eine Vielzahl von rechtlichen Anforderungen bei der Produktion und Vermarktung zu erfüllen. Oft funktioniert das nur mit kostenintensiver Ausstattung sowohl in der Produktion als auch hinter der Ladentheke. Die „Richtlinie zur Förderung fleischverarbeitender Handwerksbetriebe mit überwiegend regionalem Fleischbezug im Landkreis Waldeck-Frankenberg“ ermöglicht es dem Landkreis genau diese Betriebe zu unterstützen.
Gefördert werden dabei unter anderem neue Kassensysteme, verschiedene Arbeitsmaschinen oder Einrichtung von Kühlräumen. Also die Maßnahmen, die zur Modernisierung und Verbesserung der Arbeits- und Produktionsbedingungen beitragen und die Wettbewerbsfähigkeit verbessern. Steht eine Investition im Betrieb bevor, kann ein Förderantrag beim Fachdienst Landwirtschaft des Landkreises Waldeck-Frankenberg gestellt werden. „Mit dieser Richtlinie fördern wir nachhaltiges und tiergerechtes Wirtschaften und unterstützen gleichzeitig die Wertschöpfung in unserer Region.“, erläutert Landrat Jürgen van der Horst. Seit 2020 wurden bereits 25 Betriebe durch den Landkreis gefördert und es wurden insgesamt 34 Anträge bewilligt. Bei Fragen zur Richtlinie und zur Förderung stehen Fachdienstleiter Karlfried Kukuck unter der 05631 954-804 und Sachbearbeiterin Carola Daume unter der 05631 954-521 zur Verfügung.