Viele Baupläne liegen auf einem Tisch

Vorbeugender Brandschutz

Vorbeugender Brandschutz

Der vorbeugende Brandschutz koordiniert alle präventiven Brandschutzmaßnahmen und stellt das Bindeglied zwischen den rein baulichen Belangen und dem abwehrenden Brandschutz dar. Wesentliche Aufgabe ist es, innerhalb von Planungs- und Genehmigungsverfahren vorbeugende bauliche, anlagentechnische und/oder betriebliche Maßnahmen zur Vermeidung einer Brand- und Rauchausbreitung in Gebäuden sowie die Möglichkeiten der Feuerwehr für eine wirksame Brandbekämpfung und Menschenrettung zu bewerten, und gegebenenfalls Anforderungen oder Anregungen an die entsprechenden Genehmigungsbehörden weiterzuleiten, die dann darüber abschließend zu entscheiden haben.

Folgende Aufgabenbereiche gehören zu den typischen Brandschutzmaßnahmen:

  • Erstellung von brandschutz-technischen Stellungnahmen sowie Beratung und Begleitung in Baugenehmigungsverfahren und Verfahren nach dem Bundesimmisionsschutzgesetz
  • Beratung von Fachingenieuren, Bauherren, Architekten und Privatpersonen in allen Fragen des baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzes
  • Beratung und Stellungnahmen bei der Bauleitplanung der Städte und Gemeinden

Die Gefahrenverhütungsschau stellt eine wiederkehrende Überprüfung von bestehenden Gebäuden beispielsweise in Schulen, Kindergärten, Versammlungsstätten oder Einrichtungen und Anlagen dar und dient der Feststellung, ob die baulichen Anlagen den Anforderungen im Hinblick auf die Sicherheit der Nutzer der Baulichkeiten, deren Selbstrettung im Brandfall und den Anforderungen für die Durchführung der Rettungsarbeiten und die Brandbekämpfung durch die Feuerwehr genügt.