Natura 2000
Natura 2000
Natura 2000 ist das zusammenhängende Netz europäischer Schutzgebiete für die Tier- und Pflanzenwelt, die auf dieser Grundlage auch im Landkreis gefährdete wildlebende heimische Pflanzen- und Tierarten und ihre natürlichen Lebensräume schützt. Natura 2000 schließt auch Gebiete ein, die nach der Vogelschutzrichtlinie von 1979 zu schützen sind. Beide Richtlinien bezwecken den Erhalt der biologischen Vielfalt durch Schutz, Pflege und Entwicklung bestimmter Lebensräume sowie Tier- und Pflanzenarten. FFH- und Vogelschutzrichtlinie sind verbindlich umzusetzendes EU-Recht.
FFH-Richtlinie
Die FFH-Richtlinie (92/43/EWG) hat zum Ziel, zur Sicherung der Artenvielfalt durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen in Europa beizutragen. Zur Errichtung des europaweiten vernetzten Schutzgebietssystems sind naturschutzfachliche Regelungen und Verfahrenswege aufgezeigt. Der Schutz natürlicher Lebensräume wildlebender Tiere- und Pflanzenarten soll durch die Ausweisung von Schutzgebieten gewahrt werden.
Auswahl der Gebiete
Die Auswahl der Gebiete findet in zwei Phasen statt:
Phase 1: Die Mitgliedstaaten melden der Europäischen Kommission nationale Listen mit Gebieten, in denen Lebensraumtypen und Tier- oder Pflanzenarten der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie vorkommen, die den vorgegebenen Kriterien entsprechen.
Phase 2: In mehreren Expertentreffen unter Hinzuziehung unabhängiger Wissenschaftler, Verwaltungs- und Verbandsvertreter wird von der EU-Kommission geprüft, ob die vorkommenden Lebensraumtypen und Arten mit den vorgeschlagenen Gebieten ausreichend repräsentiert sind.
Ergebnis dieses intensiven Abstimmungsprozesses zwischen EU-Kommission und Mitgliedstaat sind vor allem die Erstellung einer Referenzliste der vorkommenden Lebensraumtypen und Arten und die Bewertung der Vollständigkeit der Gebietsmeldung. Im Anschluss legt die EU-Kommission den Mitgliedstaaten den Entwurf der Liste von Gebieten gemeinschaftlicher Bedeutung zur Erteilung des Einvernehmens vor. Danach wird die Liste förmlich beschlossen und im EU-Amtsblatt veröffentlicht.Vogelschutz-Richtlinie
Die Vogelschutz-Richtlinie (79/409/EWG) hat zum Ziel, europaweit die wildlebenden Vogelarten und deren Lebensräume zu erhalten und langfristig zu schützen. Nach Artikel 4 (1) sind für die Vogelarten des Anhangs I der Vogelschutz-Richtlinie Schutzgebiete auszuweisen. Es handelt sich dabei häufig um besonders bedrohte Brutvogelarten. Darüber hinaus sind nach Artikel 4 (2) für Zugvogelarten Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Die ausgewählten Vogelschutzgebiete basieren auf einem wissenschaftlichen Fachkonzept. Das Hessische Fachkonzept beinhaltet im Einzelnen:- allgemeine Grundlagen
- Übersicht über die Vogelarten, für die in Hessen Vogelschutzgebiete auszuweisen sind
- Übersicht über die Vogelschutzgebiete in Hessen
- Artenstammblätter und Landesverbreitungskarten
- Gebietsstammblätter und Detailkarten
- Fachkriteriensystem zur Umsetzung der EU-Vogelschutz-Richtlinie
- Tabelle der Uhu-Vorkommen in Hessen mit Erläuterungen
Organisation
Der Oberen Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium Kassel wurde die Produktverantwortlichkeit für die Natura 2000 Gebiete des Regierungsbezirkes übertragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des zuständigen Dezernates stehen für alle Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie, insbesondere für alle verfahrensabhängigen Fragen zur Sicherung der Natura 2000 Gebiete bereit. Auch zu Fragen, die das Gebietsmanagement der Natura 2000 Gebiete betreffen, oder zur Erforderlichkeit von FFH-Verträglichkeitsprüfungen bei Planungsvorhaben stehen kompetente Ansprechpartner/-innen zur Verfügung.