Verpflichtungserklärung abgeben

  • Leistungsbeschreibung

    Menschen aus Drittstaaten, die nach Deutschland einreisen oder sich in Deutschland aufhalten möchten, benötigen in der Regel ein Visum oder einen Aufenthaltstitel. Bei der Beantragung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels müssen sie nachweisen, dass sie in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu tragen, solange sie sich in Deutschland aufhalten.

    Menschen aus Drittstaaten sind Menschen aus Ländern, die nicht der Europäische Union (EU), nicht dem Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und nicht der Schweiz angehören.

    Wenn Sie Menschen aus Drittstaaten nach Deutschland einladen und ihnen die Einreise nach Deutschland oder den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen möchten, können Sie sich verpflichten, die Kosten des Lebensunterhaltes der eingeladenen Person oder Personen zu tragen. Zum Lebensunterhalt gehören neben Ernährung, Wohnung und Bekleidung auch die Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit. Die Zahlungsverpflichtung schließt auch die Übernahme eventueller Kosten der Rückführung in das Heimatland ein. Bevor Sie die Verpflichtungserklärung abgeben, müssen Sie Ihre eigene wirtschaftliche Lage beschreiben und Ihre Zahlungsfähigkeit nachweisen.

    Die Verpflichtungserklärung ermöglicht den Drittstaatsangehörigen den Nachweis über die Erfüllung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels beziehungsweise eines Schengen-Visums.

    Eine Verpflichtungserklärung können natürliche oder juristische Personen (zum Beispiel Unternehmen, karitative Verbände) abgeben.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Prüfung und Ausstellung einer Verpflichtungserklärung: 29€.

    Gebühr: 29,00 €
    Vorkasse: Ja
    Zahlungsweise: SEPA-Überweisung Gegebenenfalls zusätzlich: Visa Electron in Europa

    Gebühr: 8,45 €
    Vorkasse: Nein
    Im Fall einer Postzustellung der Urkunde fallen zusätzliche Kosten (Einschreiben Eigenhändig Rückschein) an.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?


Ihr Anliegen direkt online starten

An wen muss ich mich wenden?

Die Verpflichtungserklärung geben Sie gegenüber der Ausländerbehörde oder der Auslandsvertretung ab.

Spezielle Hinweise für - Kreis Waldeck-Frankenberg

Der Online-Antrag ist nur für Verpflichtungserklärungen für einen längerfristigen Aufenthalt (Ausbildung, Studium..). Verpflichtungserklärungen für Besuchsvisa werden von der jeweiligen Wohnsitzgemeinde ausgestellt und sind somit dort zu beantragen.


Wohnen Sie im nördlichen Landkreis: Gemeinde Willingen (Upland), Gemeinde Diemelsee, Stadt Diemelstadt, Stadt Volkmarsen, Stadt Bad Arolsen, Stadt Bad Arolsen, Stadt Lichtenfels, Stadt Bad Wildungen, Gemeinde Vöhl oder in der Stadt Waldeck? Dann finden Sie hier hier die richtigen Ansprechpersonen für Ihr Anliegen:

Anfangsbuchstabe Nachname

Zuständige Sachbearbeitung

Aa – Aln, H, I, S, Y, UMA

Sabine Schlüter

Aa - Aln

Claudia Schweinsberg 

Alo - Az, H, I, S

Jenta Sesselmann

B, E, D, Mj – Mz, L, U, V, W, X

Detlef Reimann

B, E, L, Mj -  Mz

Jörg Jordan

C, G, Alo – Az

Eleni Bangert

C,G

Judith Schlömer

D,W

Elfi Schäfer

F, J, K, Ma – Mi, N 

Elke Geiseler-Matsuda 

F, J, Kh - Kz, U, V, Y, X

Franziska Brücher

Ka-Kg, 0,  P, Q, Z

Ruslan Kosjan 

Ma-Mi, N, UMA

Claudia Jellen

O, P,Q, R, T, Z

Beate Hocke

R,T

Monika Plathe


Wenn Sie im südlichen Landkreis wohnen: Gemeinde Edertal, Stadt Frankenau, Stadt Frankenberg (Eder), Gemeinde Allendorf (Eder), Stadt Hatzfeld (Eder), Gemeinde Burgwald, Gemeinde Haina (Kloster), Stadt Gemünden (Wohra) oder in der Stradt Rosenthal, finden Sie Ihre Ansprechpersonen hier:

Anfangsbuchstabe Nachname


Zuständige Sachbearbeitung

A-K

Carolina Bergener

A-K

Denise Klauke 

A-K

Gerlinde Schäfer-Vogel

L-Z

Dominik Stenzel

L-Z

Andreas Hartmann

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende