Kommunale Behindertenbeauftragte
Kommunale Behindertenbeauftragte
Der Landkreis Waldeck-Frankenberg hat zur Stärkung der Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung eine hauptamtliche Kommunale Behindertenbeauftragte bestellt. Die Kommunale Behindertenbeauftragte und ihre Stellvertreterin sind Ansprechpersonen mit Wegweiserfunktion für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Landkreis Waldeck-Frankenberg. Sie erteilen Auskünfte, geben Informationen, leiten Rat- und Hilfesuchende an die für ihr Anliegen zuständige Stelle weiter und setzen sich für die Förderung der Inklusion im Landkreis ein.
Die Kommunale Behindertenbeauftragte...
- ...sensibilisiert und berät die Verwaltung und die politischen Gremien über die Anliegen von Menschen mit Behinderungen
- ...arbeitet mit Betroffenenverbänden, Institutionen, Organisationen und Selbsthilfegruppen und kommunalen Behindertenbeauftragten zusammen
- ...macht die Öffentlichkeit auf die Belange von Menschen mit Behinderungen aufmerksam und informiert über Inklusion
- ...weist Menschen mit Behinderung den Weg zu Ämtern und Beratungsstellen
- ...stellt Informationen für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige bereit
- ...fungiert als Kontaktstelle zu den Städten und Gemeinden, besonders zu den örtlichen Behindertenbeauftragten
Für Informationen und Stellungnahmen zum Thema barrierefreie Gestaltung öffentlich zugänglicher Gebäude und des öffentlichen Verkehrsraumes steht die stellvertretende kommunale Behindertenbeauftragte Frau Köck den Bauherrinnen und Bauherren sowie Planungsbüros zur Verfügung.
Feststellung einer Behinderung
Um den Grad der Behinderung und damit die Feststellung einer Schwerbehinderung zu erhalten, müssen Menschen mit Behinderung einen schriftlichen Antrag an das Versorgungsamt stellen. Die Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihren Erst- oder Änderungsantrag auf Feststellung einer Behinderung nach dem Schwerbehindertenrecht online zu stellen. Zuständige Stelle für die Feststellung des Grads der Behinderung nach dem Schwerbehindertenrecht ist im Landkreis Waldeck-Frankenberg das Hessische Amt für Versorgung und Soziales Kassel.
Beantragung eines Behindertenausweises
Ab einem Grad der Behinderung von 50 können beeinträchtigte Menschen Vorteile wahrnehmen. Dafür muss beim zuständigen Amt für Versorgung und Soziales ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden. Die Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales bieten Ihnen die Möglichkeit, die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises auch online zu beantragen. Zuständige Stelle für Sie ist auch hier das Hessische Amt für Versorgung und Soziales Kassel. Wer bereits bei der Beantragung der Feststellung des Grads der Behinderung ein Passfoto einreicht, für den wird ab einem festgestellten GdB von 50 automatisch ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt.


