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Feststellung einer Behinderung

Feststellung einer Behinderung

Um den Grad der Behinderung und damit die Feststellung einer Schwerbehinderung zu erhalten, müssen Menschen mit Behinderung einen schriftlichen Antrag an das Versorgungsamt stellen. Die Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihren Erst- oder Änderungsantrag auf Feststellung einer Behinderung nach dem Schwerbehindertenrecht online zu stellen. Zuständige Stelle für die Feststellung des Grads der Behinderung nach dem Schwerbehindertenrecht ist im Landkreis Waldeck-Frankenberg das Hessische Amt für Versorgung und Soziales Kassel.