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Feststellung einer Behinderung

Feststellung einer Behinderung

Um den Grad der Behinderung und damit die Feststellung einer Schwerbehinderung zu erhalten, müssen Menschen mit Behinderung einen schriftlichen Antrag an das Versorgungsamt stellen. Die Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihren Erst- oder Änderungsantrag auf Feststellung einer Behinderung nach dem Schwerbehindertenrecht online zu stellen. Zuständige Stelle für die Feststellung des Grads der Behinderung nach dem Schwerbehindertenrecht ist im Landkreis Waldeck-Frankenberg das Hessische Amt für Versorgung und Soziales Kassel. 

 

Beantragung eines Behindertenausweises

Ab einem Grad der Behinderung von 50 können beeinträchtigte Menschen Vorteile wahrnehmen. Dafür muss beim zuständigen Amt für Versorgung und Soziales ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden. Die Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales bieten Ihnen die Möglichkeit, die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises auch online zu beantragen. Zuständige Stelle für Sie ist auch hier das Hessische Amt für Versorgung und Soziales Kassel. Wer bereits bei der Beantragung der Feststellung des Grads der Behinderung ein Passfoto einreicht, für den wird ab einem festgestellten GdB von 50 automatisch ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt.