Schweinehaltende
Schweinehaltende
Schweinehalter sollten sich auf die ASP vorbereiten, indem sie bereits vorsorglich entsprechende Vorkehrungen treffen, um den Eintrag des Virus in ihre Bestände zu verhindern. Wichtig ist, dass alle Tiere - auch Hobby-Haltungen - beim Landkreis als solche angemeldet sind. Zudem sollten vorsorglich entsprechende Biosicherheitsmaßnahmen umgesetzt werden.
ASP in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen ist die ASP bereits ausgebrochen und es wurden Sperrzonen eingerichtet, die bis an die angrenzenden Landkreise Siegen-Wittgenstein und Hochsauerlandkreis reichen. Sollten weitere Funde bei Wildschweinen erfolgen, ist es möglich, dass auch auf hessischem Gebiet – und damit gegebenenfalls im Landkreis Waldeck-Frankenberg – Sperrzonen ausgewiesen werden müssen.
Strenge Verbringungsbeschränkungen in Sperrzonen
In solchen Sperrzonen gelten unter anderem strenge Verbringungsbeschränkungen für Hausschweine. Ein Verbringen – etwa zur Schlachtung – ist dann nur noch mit Genehmigung des zuständigen Veterinäramtes möglich. Zudem müssen betroffene Betriebe bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um Schweine verbringen zu dürfen:
Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren (Biosicherheit)
- Erstellung eines Biosicherheitsmaßnahmenplans (Plan zum Schutz vor biologischen Gefahren)
- Pflicht für alle Schweinehaltungen, unabhängig von der Betriebsgröße
- Genehmigung dieses Plans durch das Veterinäramt
Regelmäßige amtstierärztliche Betriebsbesuche mit klinischer Untersuchung
- Mindestens zweimal jährlich
- In Sperrzone I und II: im Abstand von mindestens vier Monaten
- In Sperrzone III: im Abstand von mindestens drei Monaten
Ständiges Überwachungsprogramm zum Nachweis des ASP-Erregers
- In der Regel: Untersuchung mittels PCR von Blutproben der ersten beiden pro Woche verendeten Schweine
Schweinehaltenden wird daher dringend empfohlen, sich bereits jetzt vorzubereiten und einen Biosicherheits-Maßnahmenplan für ihren Betrieb zu erstellen - und beim Landkreis Waldeck-Frankenberg einzureichen. Eine hilfreiche Vorlage der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen gibt es hier. Schweinehaltende sollten sich ggf. von ihrer Hoftierarztpraxis, dem Schweinegesundheitsdienst des Hessischen Landeslabors oder dem Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen beraten lassen.