Landkreis vergibt Landesmittel für Schutzmaßnahmen an Schulen 

Mehr als 480.000 Euro hat der Landkreis Waldeck-Frankenberg an Zuweisungen vom Land Hessen für Schutzmaßnahmen an seinen Schulen erhalten. Landrat Dr. Reinhard Kubat und Erster Kreisbeigeordneter Karl-Friedrich Frese freuten sich über diese zusätzlichen Mittel, die es auf unbürokratische Weise erlauben, an Schulen bauliche Maßnahmen umzusetzen sowie bewegliche Wirtschafts- und Verbrauchsgüter, die dem Schutz vor Corona dienen, zu beschaffen.

„Die Landeszuwendung ermöglicht es uns, unseren Schulen je nach Größe Beträge zwischen 6.000 und 15.000 Euro zielgerichtet zur Verfügung stellen zu können“, freute sich der Landrat. „Es gibt zwar eine so genannte `Positivliste´ des Landes, in der die Leistungen und Güter aufgeführt werden, die beschafft werden dürfen. Diese ist aber so umfangreich, dass sie im Grunde nicht einschränkend wirkt“.

Der Landkreis selbst habe schon eine zentrale Beschaffung von Mund-Nasen-Schutzmasken für die Schulen auf den Weg gebracht. Diese werden bereits kurzfristig an die Schulen geliefert werden und belasten das jetzt zur Verfügung gestellte Landesbudget nicht. Im Rahmen der Landeszuwendung bestehe nun für die Schulen auch die Möglichkeit, mobile Luftreinigungsgeräte anzuschaffen, wo dies gewünscht sei. Die Beschaffung fällt in die Eigenverantwortung der Schulen, wie der Landrat und der Erste Kreisbeigeordnete noch einmal ausdrücklich klarstellten. „Sofern der Einsatz stationärer Luftreinigungsgeräte in Betracht gezogen wird, haben wir die Schulen um Prüfung gebeten, ob eine derartige Maßnahme auch baulich umsetzbar ist“, erläuterte Erster Kreisbeigeordneter und Baudezernent Karl Frese. „Auf jeden Fall muss dann unser Fachdienst Gebäudewirtschaft einbezogen werden, der fachliche und technische Fragen abklären kann“.

Insgesamt beurteilen es Landrat und Erster Kreisbeigeordneter als sehr positiv, dass die Schulen nach eigenem Ermessen entscheiden können, wie sie die bereitgestellten Finanzmittel einsetzen wollen. Jede Schule wisse natürlich genau, was dringend erforderlich sei oder seitens der Schulgemeinde bevorzugt werde, und könne sich entsprechend versorgen. Die Schulen werden gebeten, ihre Anträge sehr zeitnah zu stellen. Dadurch erhalte man beim Landkreis schnell einen Überblick darüber, ob alle Mittel abgerufen werden oder ob Teilsummen übrigbleiben, die dann noch anderen Schulen zur Verfügung gestellt werden könnten.

Positiv sei jedoch, dass die Mittelzuwendung entgegen der sonst üblichen Praxis auch rückwirkend gelte. Alle auf der Positivliste des Landes verzeichneten Maßnahmen, Güter und Projekte können auch noch für das gesamte 4. Quartal 2020 abgerechnet werden. Landrat und Erster Kreisbeigeordneter hoffen, dass die Schulen regen Gebrauch von den Mitteln machen werden. „Wir haben viel Verantwortung in das eigene Ermessen der Schulen gelegt, das ist uns bewusst, aber wir werden in allen Fällen, wo dies gewünscht wird, beratend zu Seite stehen“.