Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Meldungsfrist läuft am 31. März ab

Für das Personal von Einrichtung im medizinischen, pflegerischen sowie im Rehabereich gilt seit dem 16. März eine Impflicht, das heißt, dass die dort beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtet sind, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Die Leitungen der  betreffenden Einrichtungen in Waldeck-Frankenberg müssen deshalb dem Landkreis eine Rückmeldung geben, ob die Beschäftigten tatsächlich immunisiert sind. Dafür hat der Kreis eine  Online-Plattform eingerichtet. Erster Kreisbeigeordneter und Gesundheitsdezernent Karl Frese erinnert daran, dass die Frist für die Meldungen am 31. März endet.

„Ich empfehle daher den Leitungen dieser Einrichtungen, den Status ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abzufragen und die notwendigen Informationen weiterzuleiten“, so Frese. Auf der Webseite des Landkreises wurde ein datenschutzkonformes Anmeldeformular hinterlegt. Dieses müsse auch dann ausgefüllt werden, wenn alle Mitarbeiter geimpft seien. Im Übrigen sei die Meldung über dieses Portal der einzig mögliche Weg, eine Meldung per Brief, eMail oder Fax sei nicht möglich.

Nach Ablauf der Frist werde das Gesundheitsamt die eingegangenen Meldungen auswerten und priorisieren und ggf. weitere angemessene Schritte einleiten, z.B. eine Beratung der jeweiligen Einrichtungen das weitere Prozedere betreffend. „Es wird kein sofortiges Berufsverbot für ungeimpfte Kräfte geben“, stellte der Erste Kreisbeigeordnete klar. „Aber wir müssen dann stufenweise entscheiden, welche Konsequenzen zu ziehen sind“.

Für Fragen rund um das Meldeverfahren hat der Landkreis auf der bereits erwähnten Internetseite auch eine Fülle an  Informationen zusammengestellt. U.a. kann man dort nachprüfen, welche Einrichtungen von der Meldepflicht betroffen sind und für welche eventuell eine Befreiung gilt. Wer zur Meldung verpflichtet sei, sollte nach Einschätzung des Ersten Kreisbeigeordneten auf die Einhaltung der Frist achten. Dies habe absolute Priorität.