Vogelgrippe: Landkreis ruft Geflügelhaltende zu Umsicht auf

Auch in diesem Jahr ist die Vogelgrippe wieder bundesweit gegenwärtig – besonders jetzt, wo im Herbst viele Vögel gen Süden ziehen. Der erste Fall der Geflügelpest in dieser Saison in Hessen ist kürzlich in einem Geflügelbetrieb im Landkreis Gießen gemeldet worden, woraufhin alle 8.500 Tiere getötet werden mussten. Um das in Waldeck-Frankenberg möglichst zu vermeiden, ruft der Landkreis daher alle Geflügelhaltenden zur Umsicht auf – und dazu, präventiv bestimmte Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten.

Nachdem bereits im letzten Winter das Virus bei einer verendeten Wildgans in Waldeck-Frankenberg nachgewiesen wurde, muss auch dieses Jahr mit Funden von infizierten Wildvögeln gerechnet werden. Auch das Friedrich-Loeffler-Instituts stuft das Risiko einer Ausbreitung bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel als hoch ein. Um das Risiko von Ausbrüchen in Geflügelbeständen zu minimieren, appelliert der Fachdienst Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen des Landkreises daher an alle Geflügelhaltenden, die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor dem Eintrag des Virus strikt einzuhalten und gegebenenfalls zu optimieren.

So wird vorsorglich empfohlen, Tiere vorerst im geschlossenen Stall zu halten. Alternativ kann ihnen Auslauf in Volieren mit geschlossenem festem Dach und seitlich vogeldichten Netzen oder Gittern gewährt werden. Der direkte und indirekte Kontakt von Haus- und Wildvögeln muss unbedingt vermieden werden. Vor allem darf Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt werden, die mit Hausgeflügel in Kontakt kommen können. Geflügel darf außerdem nicht an Gewässern trinken, zu denen auch wildlebende Vögel Zugang haben. Neben der Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen ist es wichtig, dass Bestände regelmäßig kontrolliert und nur gesunde Tiere zugekauft werden. Erste Krankheits- oder auch Todesfälle bei Geflügel sollten immer durch einen Tierarzt abgeklärt werden.

Um im Falle eines Ausbruchs eine Ausbreitung der Geflügelpest zu vermeiden, sollten sich zudem alle Geflügelhaltenden, die es bisher versäumt haben, sich als solche beim Fachdienst Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen des Landkreises anzumelden, dies unverzüglich nachholen – unabhängig davon wie viele Tiere sie besitzen. Auch bei der Hessischen Tierseuchenkasse müssen sie registriert werden.


Hintergrund
Bei der Geflügelpest, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza (AI) bei Geflügel und anderen Vögeln. Das hochansteckende Virus ist sehr leicht übertragbar, so dass es sich sehr schnell über größere Gebiete ausbreiten kann. Kranke Tiere scheiden den Erreger mit dem Kot sowie mit Schleim oder Flüssigkeiten aus Schnabel und Augen aus. Bei direktem Kontakt stecken sich andere Tiere durch Einatmen oder Aufpicken von virushaltigem Material an. Weiterhin kann eine Übertragung auch durch kontaminierte Gebrauchsgegenstände wie beispielsweise Fahrzeuge, Geräte oder Verpackungsmaterial geschehen. Eine Infektion führt zu einer akut verlaufenden Erkrankung. Hühner und Puten gelten als besonders anfällig, was zu einem erheblichen Leiden der Tiere und hohen Todesraten führen kann. Die Geflügelpest kann nicht behandelt werden. Als natürliches Reservoir gelten Wildvögel, insbesondere Wasservögel.

Laut Robert-Koch-Institut sind in Deutschland bisher keine Erkrankungen bei Menschen mit AI-Viren bekannt. Trotzdem sollte man grundsätzlich – wie bei allen anderen toten Tieren auch – den Kontakt zu kranken oder verendeten Wildvögeln, insbesondere Wasser- oder Raubvögeln meiden und deren Auffinden an den Landkreis melden, damit diese schnellstmöglich geborgen und untersucht werden können. Auch verendete Tiere des eigenen Bestandes sollten bis zur Abholung durch die Tierkörperbeseitigung so aufbewahrt werden, dass andere Tiere keinen Kontakt zu den Kadavern haben können. Erkranken oder verenden mehrere Tiere des eigenen Bestands, muss dies ebenfalls dem Landkreis gemeldet werden. Der Fachdienst kann hierfür unter Tel. 06451 – 743 753 erreicht werden.


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