Vogelgrippe bestätigt: Landkreis erlässt Allgemeinverfügung
Drei verendete Kraniche, die in den vergangenen Tagen am Twistesee gefunden wurden, sind positiv auf das Vogelgrippe-Virus getestet worden. Das hat das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, das Friedrich-Loeffler-Institut, dem Landkreis heute bestätigt. Damit ist die Vogelgrippe nun auch in Waldeck-Frankenberg angekommen.
Um die Vogel- und Geflügelpopulationen in der Region zu schützen, hat die Kreisverwaltung eine entsprechende Allgemeinverfügung für den Landkreis Waldeck-Frankenberg erlassen, die ab sofort gilt – für eine Pflicht zur Aufstallung, für erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen und für ein Verbot von Veranstaltungen rund um Geflügel. Die Infos können im Detail hier online eingesehen werden.
Geflügel in geschlossene Ställe bringen
Die Verfügung regelt zum einen die Aufstallpflicht für Hausgeflügel in Waldeck-Frankenberg. Geflügelhaltende sind demnach verpflichtet, Ihre Tiere vorsorglich – weg von der Weidehaltung – nur noch in geschlossenen Ställen zu halten, um eine Ausbreitung der Tierseuche und einen Befall von Hausgeflügel-Beständen möglichst zu verhindern. Dabei muss darauf geachtet werden, dass die Tiere sich entweder komplett in Innenräumen befinden oder nur in Volieren mit geschlossenem Dach und seitlich vogeldichten Netzen oder Gittern.
Kontakt zu Wildvögeln unterbinden
Wichtig ist hierbei, sicherzustellen, dass das Hausgeflügel in keinen direkten oder indirekten Kontakt mit Wildtieren oder deren Ausscheidungen kommen können. Kranke Vögel scheiden den Erreger mit dem Kot sowie mit Schleim oder Flüssigkeiten aus Schnabel und Augen aus. Bei direktem Kontakt stecken sich andere Tiere durch Einatmen oder Aufpicken von virushaltigem Material an. Weiterhin kann eine Übertragung auch durch kontaminierte Gebrauchsgegenstände wie Fahrzeuge, Geräte oder Verpackungsmaterial geschehen.
Erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen
Weiterhin werden durch den Landkreis erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhaltende vorgegeben:
- Schutzkleidung: Der Zugang zu Ställen ist nur mit betriebseigener oder Einwegschutzkleidung gestattet. Desinfektionsmatten und gereinigtes Schuhwerk sind erforderlich.
- Reinigung und Desinfektion: Regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Schutzkleidung, Fahrzeugen, Maschinen und Gerätschaften werden angeordnet.
- Sicherung von Kontaktgegenständen und Materialien: Geflügelhaltende müssen sicherstellen, dass Futtermittel, Einstreu und Gerätschaften vor Wildvögeln und Schadnagern geschützt sind.
Verbot von Veranstaltungen
Zudem regelt die Allgemeinverfügung des Landkreises, dass Börsen, Märkte und ähnliche Veranstaltungen, bei denen Geflügel gehandelt oder ausgestellt wird, ab sofort und bis auf weiteres verboten sind. Die Gefahr der Verschleppung durch Kontakte zwischen den Tieren unterschiedlicher Herkünfte und mit Personen, die möglicherweise in Kontakt mit Infektionsquellen gekommen sind, soll so mit verringert werden.
Tote Tiere melden
Wenn ein kranker oder toter Wildvogel, insbesondere Wassergeflügel wie Schwäne, Enten, Gänse, Reiher oder Kraniche, aber auch Greifvögel, gefunden wird, sollte das Veterinäramt des Landkreises Waldeck-Frankenberg unter Tel. 05631 – 954 1753 informiert werden. In diesem Zusammenhang macht der Landkreis nochmals darauf aufmerksam, dass alle – auch kleinere und nicht-kommerzielle – Geflügelhaltungen in Waldeck-Frankenberg beim Landkreis angemeldet werden müssen – unabhängig davon, wie viele Tiere sie besitzen. Auch bei der Hessischen Tierseuchenkasse müssen sie registriert werden. Weitere Infos dazu gibt es online unter www.landkreis-waldeck-frankenberg.de/vogelgrippe.
Hintergrund
Bei der Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, handelt es sich um eine schwer verlaufende Form der Aviären Influenza (AI) bei Geflügel und anderen Vögeln. Das hochansteckende Virus ist unter Vögeln aber sehr leicht übertragbar, so dass es sich schnell über größere Gebiete ausbreiten kann. Die Geflügelpest kann bislang nicht behandelt werden. Laut Robert-Koch-Institut sind in Deutschland bisher keine Erkrankungen bei Menschen mit AI-Viren bekannt. Trotzdem sollte man grundsätzlich – wie bei allen anderen toten Tieren auch – den Kontakt zu kranken oder verendeten Wildvögeln meiden und deren Auffinden an den Landkreis melden, damit diese schnellstmöglich geborgen und gegebenenfalls untersucht werden können. Auch verendete Tiere des eigenen Bestandes sollten bis zur Abholung durch die Tierkörperbeseitigung so aufbewahrt werden, dass andere Tiere keinen Kontakt zu den Kadavern haben. Erkranken oder verenden mehrere Tiere des eigenen Bestandes, muss dies ebenfalls dem Landkreis gemeldet werden.
