Rettungssanitäter am Lenkrad eines Rettungswagens

Gewerbliche Personenbeförderung

Gewerbliche Personenbeförderung

Wer Personen entgeltlich oder geschäftsmäßig befördern will, muss für die betreffende Verkehrsform eine Genehmigung haben. Für den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für den Taxi- oder Mietwagenverkehr ist das vorgeschriebene Antragsformular für den Gelegenheitsverkehr zu verwenden.

Dem Antrag sind Unterlagen beizufügen, die ein Urteil erlauben über

  • die Zuverlässigkeit des Antragstellers oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person,
  • der Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes sowie die fachliche Eignung des Antragstellers oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens prüft die Genehmigungsbehörde, ob der Antragsteller die geforderten persönlichen Voraussetzungen erfüllt. Beim Verkehr mit Taxen ist weiter zu prüfen, ob durch die Erteilung einer Genehmigung die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes nicht beeinträchtigt wird. Liegen die Voraussetzungen vor, wird eine Genehmigung durch die Aushändigung einer Genehmigungsurkunde erteilt. Die Geltungsdauer der Genehmigung beträgt bis zu 4 Jahre.  Zuständig ist der Landrat des Landkreises Waldeck-Frankenberg für die Gemeinden im Kreisgebiet mit bis zu 7.500 Einwohnern.


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