Vogelgrippe

Vogelgrippe

Die Vogelgrippe ist eine Infektion mit Influenza-Viren, die alle Geflügelarten befallen kann. Durch Kontakt mit kranken Tieren oder deren Ausscheidungen können sich gesunde Tiere anstecken. Weiterhin kann eine Übertragung auch durch kontaminierte Gebrauchsgegenstände geschehen. Das Virus wurde vermehrt bei Wildvögeln nachgewiesen. Diese können den Erreger über große Strecken hinweg weitertragen. Das Ansteckungsrisiko zwischen Wild- und Nutzvögeln ist insbesondere bei Haltungen in der Nähe von Wasservogelrast- und –sammelplätzen erhöht.

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Häufig gestellte Fragen:

  • Was ist die Vogelgrippe?

    Die hochpathogene aviäre Influenza (HPAI), auch Geflügelpest oder „Vogelgrippe“ genannt, ist eine hochansteckende Viruskrankheit, die durch stark krankmachende (hochpathogene) Influenzaviren verursacht wird. Die Tierseuche befällt bevorzugt Hühnervögel und Puten, aber auch viele andere Vögel (z.B. Wassergeflügel und Greifvögel) sind empfänglich. 

  • Woher kommt das Virus?

    Aviäre Influenzaviren sind weltweit verbreitet. Da Wasservögel (insbesondere Enten) häufig Virusträger sind, ohne selbst Krankheitszeichen zu zeigen, stellen sie ein natürliches Virusreservoir dar. 

  • Wie wird das Virus übertragen?

    Für die Übertragung kommen eine Reihe von Faktoren in Frage. Ein Eintrag über Personen- und Fahrzeugverkehr, die Einstallung von Tieren, Mist, Futter oder Wasser kommt ebenso in Betracht, wie der Eintrag über Wildvögel. So sind wildlebende Wasservögel, welche selbst nicht erkranken, häufig Virusüberträger, da sie das Virus über große Entfernungen verschleppen können. 

  • Was sind die Symptome der Geflügelpest? 

    Die Geflügelpest ist eine hoch akut verlaufende, fieberhafte Viruserkrankung, welche für die betroffenen Tiere meist tödlich endet. Nach einer Inkubationszeit von wenigen Stunden bis maximal 21 Tagen zeigen die betroffenen Tiere Symptome wie hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Schwäche, Teilnahmslosigkeit und Atemnot. Es kommt zu einem drastischen Rückgang der Legeleistung. 

  • Ist die Vogelgrippe ansteckend für den Menschen?

    Die derzeit in Deutschland unter Wildvögeln verbreiteten Influenzaviren sind stark an Vögel angepasst. Eine Übertragung auf den Menschen ist deshalb unwahrscheinlich. Trotzdem sollten tote Wildvögel nicht mit den bloßen Händen angefasst werden. Bei Auftreten von Krankheitssymptomen wie Atemwegserkrankungen oder Entzündungen der Lidbindehäute nach dem Kontakt mit toten oder krank erscheinenden Wildvögeln, sollte ein Arzt aufgesucht werden. 

  • Warum fordert die Hochpathogene Aviäre Influenza diese Bekämpfungsmaßnahmen? 

    Die HPAI ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, welche zu einer schweren Erkrankung mit teils hohen Tierverlusten führt. Neben dem Leid der Tiere, kann sie auch zu großen wirtschaftlichen Schäden bei Geflügelhaltern führen. 

  • Wie können sich Geflügelhaltende präventiv schützen?

    Folgende Maßnahmen können helfen, Geflügel zu schützen:

    • Kein Kontakt zu Wildvögeln
    • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren
    • Kein Verfüttern von Speise- und Küchenabfällen oder Eierschalen
    • Stall vor unbefugtem Zutritt sichern
    • Beschränkung des Personenverkehrs
    • Tragen von Schutzkleidung 
    • Hände und Schuhe vor Betreten des Stalls desinfizieren 
    • Kein Besuch von anderen Geflügelbeständen 
    • Guter baulicher Zustand der Stallungen 
    • Regelmäßige Schadnagerbekämpfung

    Weitere Informationen dazu gibt es auf der Internetseite des Landesbetriebs Landwirtschaft Hessen.

    Das Auffinden von toten oder kranken Tieren – insbesondere Wasser- und Greifvögel – muss dem Veterinäramt unter Tel.  05631 – 954 1753  gemeldet werden.  

  • Ist der Erreger auf Haustiere übertragbar? 

    In der Regel erkranken nur Vögel, andere Tiere können das Virus aber weiterverbreiten. Daher sollte ein direkter Kontakt von Haustieren, insbesondere von Hunden und Katzen, mit toten oder kranken Tieren verhindert werden.  

  • Was ist zu tun, wenn ein verendetes Tier mit Verdacht auf Vogelgrippe aufgefunden wird?

    Das Auffinden von toten oder kranken Tieren – insbesondere Wasser- und Greifvögel – muss dem Veterinäramt unter Tel.  05631 – 954 1753  gemeldet werden.  Das Tier wird dann zur weiteren Untersuchung zum Untersuchungsamt Landesbetrieb Hessisches Landeslabor nach Gießen gebracht. Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten an einem Ort gefunden werden.