Heizölanlage

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Sollten Sie sich dafür entscheiden, eine Heizölanlage zu errichten und zu betreiben,
    wird eine Anzeige bei der Wasserbehörde erforderlich. Anzuzeigen sind:

    • die Errichtung von unterirdischen Anlagen (unabhängig von der Lagermenge),
    • die Errichtung von oberirdischen Anlagen mit mehr als 1 000 l Heizöl ("Oberirdisch" ist dabei auch eine Lagerung im Keller eines Gebäudes) sowie
    • alle wesentlichen Änderungen und die Stilllegung der Anlage
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Waldeck-Frankenberg
    • vollständig ausgefülltes Anzeigeformular für Heizölanlagen

    Anzeigevordruck und Sachverständigen Listen

  • Was sollte ich noch wissen?

    Die Anzeige der Heizölanlage muss schriftlich erfolgen.


An wen muss ich mich wenden?

Zuständig sind die unteren Wasserbehörden, die beim Kreisausschuss und dem Magistrat der Kreisfreien Städte angesiedelt sind.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende