Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis
Leistungsbeschreibung
Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E, D, DE, D1 oder D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.
Verfahrensablauf
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Spezielle Hinweise für Kreis Waldeck-FrankenbergWer die Gültigkeit der befristet erteilten Fahrerlaubnis der Klassen DE, D1E, D, D1, CE, C1E, C und C1 (Busse und Lastkraftwagen) verlängern möchte, muss einen Antrag bei der für seinen Wohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen. Bitte vereinbaren Sie hierfür online https://tevis.ekom21.de/wafkb/select2?md=2 oder telefonisch 05631 954 1114 einen Termin. Bei der Verlängerung wird ein neuer Kartenführerschein ausgestellt. Alternativ können Sie den Antrag digital über das Online-Antragsverfahren einreichen. Der bisherige Führerschein wird bei der Führerscheinstelle abgegeben, sobald der neue vorliegt. Der alte Führerschein kann aber auch entwertet und wieder ausgehändigt werden.
Hinweis: Für die Ausstellung einer Fahrerkarte ist der TÜV Hessen zuständig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für Kreis Waldeck-Frankenberg- Antragsvordruck
- Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
- Falls ein Reisepass vorgelegt wird, zusätzlich Meldebescheinigung von dem für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt
- bisheriger Führerschein
- ein aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrietauglich, Größe 45 mm x 35 mm, Hochformat)
- augenärztliches Gutachten beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes, dass die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt sind.
Dieses Gutachten können Sie von Ihrem Augenarzt oder von einem Betriebs- und Arbeitsmediziner erstellen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat 2 Jahre Gültigkeit. - Bescheinigung über den Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
Für diese Bescheinigung ist der dafür vorgesehene amtliche Vordruck zu verwenden.
Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein. - Zusätzlich für die Klassen D und D1, wenn Sie das 50. Lebensjahr vollendet haben, ein leistungspsychologisches Gutachten.
Hinweis: Je nach Behörde können weitere Unterlagen (z.B. Führungszeugnis) erforderlich sein.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für Kreis Waldeck-FrankenbergDie Verwaltungsgebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.
Die Höhe der Gebühr hängt von zahlreichen verschiedenen Faktoren ab.
Auskünfte im Einzelfall erteilt die örtlich zuständige Behörde.Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.
Achtung: Wird der Antrag erst nach Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt, erfolgt keine Verlängerung mehr, sondern die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Dass Sie bereits früher einmal Inhaber einer entsprechenden Fahrerlaubnis waren, geht dann aus dem neuen Führerschein nicht mehr hervor.
Rechtsgrundlage
- § 23 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßen-verkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- § 24 Absatz 1 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- Anlage 5 zu § 11 Absatz 9, § 48 Absatz 4 und 5 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- Anlage 6 zu den §§ 12, 48 Absatz 4 und 5 Verordnung über die Zu-lassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- § 2 Absatz 2 Satz 3 und 4 Verordnung über die Zulassung von Per-sonen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)

