Untere Standesamtsaufsicht

  • Leistungsbeschreibung

    Die Beurkundung von Personenstandsfällen, von namens- und abstammungsrechtlichen Erklärungen, die Ausstellung von Personenstandsurkunden (Urkunden aus Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegistern), Ehefähigkeitszeugnissen, Namensänderungsbescheinigungen, u.ä., und die Durchführung von Eheschließungen obliegt den örtlichen Standesämtern. Die Kreisverwaltung hat Aufsichtsaufgaben.