Aufsicht über Pass-, Personalausweis- und Meldebehörden

  • Leistungsbeschreibung

    Die Ausführung der pass- und personalausweisrechtlichen Vorschriften sowie der melderechtlichen Bestimmungen obliegt den kreisangehörigen Städten und Gemeinden als Pass-, Personalausweis- bzw. Meldebehörden. Die Kreisverwaltung hat Aufsichtsaufgaben.