Finanzaufsicht über Gemeinden und Verbände

  • Leistungsbeschreibung

    Hierzu gehört die Überprüfung, Genehmigung und Beanstandung der Haushaltssatzungen und -pläne der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, der Wasser- und Bodenverbände sowie der Zweckverbände und Eigenbetriebe. Weiterhin wird bei genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäften der oben Genannten mitgewirkt. Das Erstellen von Statistiken sowie die Prüfung und die Weitergabe an das Land sind ebenfalls Bestandteile der Aufgaben.