Datenschutzbeauftragter

  • Leistungsbeschreibung

    Behörden müssen zur Erfüllung der ihnen zugewiesenen Aufgaben personenbezogene Daten verarbeiten. Durch die Regelungen des Datenschutzes wird festgelegt, was dabei zu beachten ist.

    Jede öffentliche Stelle in Hessen hat einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Dieser überwacht die Einhaltung der Vorschriften zum Datenschutz innerhalb der Verwaltung. 

    Weiter ist der behördliche Datenschutzbeauftragte auch Ansprechpartner für Betroffene, die Fragen zum Datenschutz in der jeweiligen Verwaltung haben oder auf Probleme hinweisen möchten. 

  • Rechtsgrundlage

    Der Datenschutz ist europaweit einheitlich geregelt in der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Für öffentliche Stellen in Hessen gilt das Hessische Datenschutzgesetz (HDSG).

    Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG)

  • Was sollte ich noch wissen?

    Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie auch im Internetangebot des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.

    Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit


An wen muss ich mich wenden?

Den Datenschutzbeauftragte des Landkreises Waldeck-Frankenberg können Sie über die E-Mail Adresse datenschutz@lkwafkb.de erreichen.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende