Förderungsgewährung in der Kindertagespflege

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Waldeck-Frankenberg

Die Zuständigkeiten, die sich nach dem Wohnort des zu betreuenden Kindes und seiner(s) Erziehungsberechtigten richten, sind nach Städten und Gemeinden aufgeteilt. 

Eine Liste mit den Kontaktinformationen Ihrer zuständigen Sachbearbeitung finden Sie hier.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende