Sachbearbeiterin Flüchtlinge spricht mit einem Kunden

Asylangelegenheiten für einen Aufenthalt im Landkreis

Asylangelegenheiten

Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, erhalten Ausländer für einen Aufenthalt in Deutschland auf Antrag die entsprechende Aufenthaltsgenehmigung. Diese kann erteilt werden als Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis. Die Antragsformulare sind bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen erhältlich. Die Anträge können nach Ausfüllung mit den erforderlichen Unterlagen auch dort wieder abgegeben werden zwecks Weiterleitung an die Ausländerbehörde in Korbach.

Jetzt beantragen:

Keine Leistungen gefunden.