Zwei Hände formen mit den Fingern ein Herz

Schulzahnärztlicher Dienst

Schulzahnärztlicher Dienst

Durch den zahnärztlichen Dienst werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Kinder in den Schulen des Landkreises zahnärztlich untersucht. Die Kinder werden außerdem prophylaktisch unterwiesen und über gesunde Ernährung aufgeklärt. 

Es werden Anträge auf Zahnbehandlungen im gesamten Spektrum der Zahnmedizinischen Therapiemaßnahmen begutachtet und Gutachten erstellt. Die Erziehungsberechtigten erhalten eine Mitteilung über die Zahnsituation, Behandlung oder Individualprophylaxe für den Hauszahnarzt. Die Schulen werden von zwei Mitarbeiterinnen besucht zur Sicherstellung der Gruppenprophylaxe des SBG V § 21, Verhütung von Zahnerkrankungen(Gruppenprophylaxe). Ziel ist es, dass alle Kinder die gleiche Chance auf gesunde Zähne bekommen. 


Bunte Handabdrücke auf weißer Leinwand

Arbeitskreis Jugendzahnpflege

Der Arbeitskreis Jugendzahnpflege des Landkreises hat die Aufgabe, die Zahngesundheit insbesondere in Kindergärten und Schulen zu fördern - beispielsweise durch Mundhygiene, Ernährungsberatung und Zahnschmelzhärtung.  

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