Nachzug aus familiären Gründen (zu Ausländern) - Aufenthaltserlaubnis beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Kinder und Ehemänner oder Ehefrauen von in Deutschland lebenden ausländischen Staatsangehörigen können einen Aufenthaltstitel aus familiären Gründen erhalten. Mit diesem dürfen Sie

    • nach Deutschland nachziehen und
    • eine selbständige Tätigkeit oder eine Beschäftigung aufnehmen

    Dasselbe gilt für folgende gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften:

    • "eingetragene Lebenspartnerschaften" im Sinne des deutschen Lebenspartnerschaftsgesetzes
    • nach ausländischem Recht staatlich anerkannte Lebenspartnerschaften, die der deutschen "eingetragenen Lebenspartnerschaft" im Wesentlichen entsprechen

    Der Aufenthaltstitel ist zeitlich befristet. Sie können ihn auf Antrag verlängern lassen. Die Gültigkeitsdauer Ihres Aufenthaltes richtet sich in der Regel nach der Gültigkeitsdauer des Ihrem in Deutschland lebenden Familienmitgliedes erteilten Aufenthaltstitels.

    Eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen können auch

    • Eheleute und Kinder von Deutschen sowie sorgeberechtigte Eltern von minderjährigen ledigen Deutschen und
    • bei Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte sonstige Familienangehörige erhalten.


    Nachzug aus familiären Gründen (weitere Familienangehörige) - Aufenthaltserlaubnis beantragen

    Aufenthaltserlaubnis

    Nachzug aus familiären Gründen (zu Deutschen) - Aufenthaltserlaubnis beantragen

  • Verfahrensablauf

    Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie bei der für Ihren Auslandswohnsitz zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein nationales Visum beantragen.

    Nach der Einreise müssen Sie den Aufenthaltstitel schriftlich, vor Ablauf des Gültigkeitsdatums des Ihnen erteilten nationalen Visums, bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde beantragen.


    Seit 01.09.2011 erhalten Sie den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen". Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis müssen Sie rechtzeitig vor Ablauf bei der Ausländerbehörde beantragen. Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.


    Nationales Visum (Einreise in Deutschland)

    Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen

  • Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis sind:

    • Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
       Ihr Lebensunterhalt ist gesichert. 
       Der Lebensunterhalt gilt als gesichert, wenn Sie
      • Einkünfte in Höhe des einfachen Sozialhilferegelsatzes zuzüglich
      • Kosten für Unterkunft und Heizung sowie
      • etwaiger Krankenversicherungsbeiträge erzielen.
    • Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
    • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
    • Ihr bereits in Deutschland lebendes Familienmitglied hat in Deutschland eine
      • Niederlassungserlaubnis,
      • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG oder
      • Aufenthaltserlaubnis und
      • ausreichenden Wohnraum zur Verfügung.
    • bei Ehegattennachzug zusätzlich:
      • Mindestalter beider Eheleute: 18 Jahre
      • einfache Deutschkenntnisse (Sprachniveau: A 1) des oder der Nachziehenden
    • bei Nachzug von minderjährigen ledigen Kindern, die das 16. Lebensjahr bereits vollendet haben:
    • Beherrschen der deutschen Sprache (Sprachniveau: C 1) oder
    • es erscheint gewährleistet, dass es sich auf Grund seiner bisherigen Ausbildung und Lebensverhältnisse in die Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland einfügen kann.


    Darüber hinaus müssen Sie weitere gesetzliche Voraussetzungen erfüllen. Ausnahmen von der Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen kommen auch in Betracht. Diese hängen teilweise vom Aufenthaltsstatus des bereits in Deutschland lebenden Familienmitglieds ab. Erkundigen Sie sich direkt bei der zuständigen Stelle.

    Achtung: Eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen ist ausgeschlossen, wenn Sie die Ehe oder andere verwandtschaftliche Beziehungen

    • erzwungen haben oder
    • nur für den Nachzug nach Deutschland eingegangen sind.

    Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen

    Aufenthaltstitel „Blaue Karte EU Deutschland“

    Visum (Einreise in Deutschland)

    Aufenthaltstitel (Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG)

  • Welche Gebühren fallen an?

    Welche Gebühren fallen an?

    Erteilung: 100 €

    Verlängerung bis zu 3 Monaten: 96 €

    Verlängerung um mehr als 3 Monate: 93 €

    Fiktionsbescheinigung: 13 € ( minderjährige: 6,50 €)

    Die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis dauert etwa vier bis sechs Wochen. Bitte beantragen Sie die Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig vor Ablauf des Gültigkeitsdatums. Bei rechtzeitiger Antragstellung wird Ihnen die Ausländerbehörde, falls es erforderlich erscheint, eine Fiktionsbescheinigung ausstellen. Sollten Sie die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis nach Ablauf des Gültigkeitsdatums beantragen, so halten Sie sich unerlaubt, ohne Aufenthaltstitel im Bundesgebiet auf, und die Ausländerbehörde hat über die Fortgeltung Ihrer abgelaufenen Aufenthaltserlaubnis zu entscheiden. Ordnet die Ausländerbehörde die Fortgeltung Ihrer abgelaufenen Aufenthaltserlaubnis an, so wird Ihnen durch die Ausländerbehörde eine Fiktionsbescheinigung mit entsprechendem Hinweis über die angeordnete Fortgeltungswirkung ausgestellt. 

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Ausländische Staatsangehörige, die

    • in Deutschland aufgewachsen oder
    • im Rahmen des Kindernachzugs eingereist sind,

    können unter erleichterten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis erhalten.

    Der Nachzug von Familienmitgliedern von Angehörigen der EU-/EWR-Staaten richtet sich nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU. Das bedeutet:

    • Familienmitglieder von Angehörigen der EU-/EWR-Staaten, die selbst einem EU- oder EWR-Staat angehören, können frei einreisen und einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
    • Familienmitglieder von Angehörigen der EU-/EWR-Staaten, die selbst keinem EU- oder EWR-Staat angehören, haben ebenfalls ein Einreise- und Aufenthaltsrecht.

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An wen muss ich mich wenden?

An den Fachdienst Ausländerwesen des Landkreises Waldeck-Frankenberg.

Tipp: Ein Verzeichnis der Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland bietet das Auswärtige Amt auf seinen Internetseiten.


Verzeichnis der Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland


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